Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0320/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Gem. §111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben.

Basis der Berechnung der Gebühren 2019 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2017. Die Gebührenbedarfsberechnung 2019 lässt moderate Anpassungen notwendig werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Friedhof handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Einrichtung. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...