Beschlussvorlage - AN/0265/18-2
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Protokollierung des genauen Abstimmungsverhaltens bei Ratssitzungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, § 14 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung des Rates wie folgt neu zu fassen:
(2) Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Der / die Ratsvorsitzende hat eine Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das genaue Stimmverhältnis (d. h. die Anzahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und der Enthaltungen) zu ermitteln. Das Ergebnis wird im Protokoll festgehalten.
(3) Der / die Ratsvorsitzende stellt die Fragen so, dass der Rat seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen fasst. Ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mit.
Sachverhalt:
Nach den Beratungen im Verwaltungsausschuss am 27.11.2018 wurde mehrheitlich folgende Änderung der Geschäftsordnung (GO) empfohlen (Änderungen in Kursiv- und Fettdruck):
§ 14 Abs. 2 und 3 GO
(2) Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Der / die Ratsvorsitzende hat eine Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das genaue Stimmverhältnis (d. h. die Anzahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und der Enthaltungen) zu ermitteln. Das Ergebnis wird im Protokoll festgehalten.
(3) Der / die Ratsvorsitzende stellt die Fragen so, dass der Rat seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen fasst. Stimmenthaltungen und Ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mit.
