Beschlussvorlage - BV/0057/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohngebiet Im Tale" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 30.1 Justiziariat; 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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28.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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04.04.2019
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale sowie der dazugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Den Anregungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) mit Schreiben vom 09.01.2019 wird entsprochen
Den Anregungen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 09.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Niedersachsen (NABU) mit Schreiben vom 22.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 08.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde, Immissionsschutzbehörde und Unteren Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 18.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung mit Schreiben vom 23.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen des Belangträgers A mit Schreiben vom 08.01.2019 wird entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Groß Hehlen
Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 3,4 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 13,0 ha
geplante Nutzungen:Wohnen, Mischnutzung
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 13.02.2018 bis 14.03.2018, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.02.2018 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis 14.03.2018 statt.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 dem Entwurf vom 26.10.2018 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 01.12.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2018 bis 23.01.2019 durchgeführt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“ lag mit der zugehörigen Begründung, dem Grünordnungsplan sowie den wesentlichen, umweltbezogenen Gutachten bzw. Stellungnahmen in der Zeit vom 11.12.2018 bis 23.01.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Der Ortsrat Groß Hehlen wurde am 26.06.2018 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört. Dem Konzept zum Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“ wurde zugestimmt.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle umfasst eine ca. 13 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen. Das Plangebiet schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch die Straße „Zur Hasselklink“, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Straße „Zur Hasselklink“ ist im Flächennutzungsplan als Straßenverkehrsfläche dargestellt und damit als eine Hauptverkehrsstraße eingestuft. Wohn- bzw. Mischgebiete sind aus dieser Darstellung nicht zu entwickeln. Daher wird der Flächennutzungsplan der Stadt Celle im Rahmen der 99. Änderung im Parallelverfahren geändert.
Das vorliegende Plangebiet eignet sich für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Flächen zur Naherholung und Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Geplant ist ein Quartier, das einerseits die Mischung aus Wohnen und Gewerbe und andererseits ein klassisches Neubaugebiet als Eigenheimsiedlung ermöglicht.
Innerhalb des östlichen Plangebietes ist die Realisierung einer Kindertagesstätte durch einen externen Träger vorgesehen. Gespräche mit geeigneten Trägern werden bereits geführt.
Das Plangebiet wird durch mehrere Straßen erschlossen, die an drei Stellen an die Kreisstraße 78 (Zur Hasselklink) anschließen. Ein durch den zentralen Grünzug verlaufender Fuß- und Radweg wird über das Plangebiet hinaus langfristig weitere Baugebiete mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs ("Allercenter") und der Innenstadt sowie untereinander verbinden.
Zusammenfassung der Ergebnisse zugehöriger Gutachten und Untersuchungen
Kartierung von Brutvögeln im Gebiet "Im Tale":
Das einzige festgestellte Revier im Untersuchungsgebiet gehört einer Goldammer. Das Nest lag mit hoher Wahrscheinlichkeit in der höheren Vegetation am in Nord-Süd-Richtung das UG durchziehenden Graben. Auffällig sind Einflüge in die Grünbereiche des südlich angrenzenden Gewerbegebietes.
Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH "Wohngebiet Im Tale" der Stadt Celle:
Ergebnis der Untersuchung zum Verkehrslärm ist, dass die Orientierungswerte der DIN 1005 für Misch- bzw. Allgemeine Wohngebiete tagsüber teilweise und nachts im gesamten Plangebiet überschritten werden. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, so dass passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" erforderlich sind.
Ergebnis der Untersuchung zum Gewerbelärm ist, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Misch- bzw. Allgemeine Wohngebiete tagsüber eingehalten und nachts in einem kleineren Bereich im Nahbereich vorhandener Gewerbebetriebe. Entsprechende textliche Festsetzungen zum Ausschluss von Immissionsorten gemäß TA Lärm sind erforderlich.
Erschließung des Neubaugebietes „Im Tale“ (Baugrunduntersuchung):
Der Baugrund ist grundsätzlich für eine Regenwasserversickerung problematisch bzw. nicht geeignet.
Entwässerungskonzept Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal für das Wohngebiet Im Tale:
Für die Abführung des Schmutzwassers hat sich als einzig durchführbares Entwässerungskonzept die gesamte Entwässerung über ein Schmutzwasserpumpwerk herausgestellt.
Für die Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers muss ein Regenrückhalt geschaffen werden. Dieser ist in zentrale Regenrückhaltebecken je für das östliche und das westliche Plangebiet unterzubringen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Aufstellung des Bebauungsplans an sich löst nur die Planungskosten aus (z.B. Gutachten, Personalaufwand). Die mit „*“ markierten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen entstehen erst bei der Durchführung des Bebauungsplans. Die Erträge und Aufwendungen können erst mit Abschluss der Erschließungsplanungen ermittelt werden.
Für den Erwerb der Grundstücke sind bereits Kosten angefallen (s. BV/0241/17).
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
III | 111220, 511100 | ||
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Erträge
| Euro | Aufwendungen
| Euro |
Außerordentlicher Ertrag | * | Schalltechnische | 7.021,00 |
| Untersuchung |
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Grundstückverkauf |
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| Brutvogelkartierung | 1.162,04 |
Saldo Ergebnis: |
-8.183,04 | ||
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
III | 111220, 541000 | ||
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Einzahlungen
| Euro | Auszahlungen | Euro |
Kaufgeld | * |
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Grundstücksverkäufe |
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Erschließungsbeiträge
| * | Aufwand Erschließung (Straßen, Grünflächen, Kanäle, Entwässerung | * |
Saldo Investitionstätigkeit: |
- | ||
Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): | Dez. III – Herr Kinder |
Höhe der geplanten Auszahlungen: | siehe „*“ |
Geplante Projektdauer: | ca. 3 Jahre |
Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: | Mitte 2020 |
Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): | Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben sich erst nach Durchführung des Bebauungsplans (Infrastrukturfolgekosten). |
Anmerkungen:
s. oben
Auswirkung für Integration: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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287,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
|
139,3 kB
|
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6
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
8,8 MB
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|
8
|
(wie Dokument)
|
5,7 MB
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|
9
|
(wie Dokument)
|
368,1 kB
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10
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
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11
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(wie Dokument)
|
1,7 MB
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