Beschlussvorlage - BV/0135/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Leben und Lernen im Stadtteil Hehlentor" - Folgeantrag Schuljahr 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50.3 Sport
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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23.05.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Beschlussvorschlag:
Der VA beschließt die Förderung des Projektes „Leben und Lernen im Stadtteil Hehlentor“ und stellt dem VSE bis zum Ende des Kalenderjahres 2019 (2. Schulhalbjahr 2018/19 und 1. Schulhalbjahr 2019/20) auf der Grundlage der Kalkulation einen Zuschuss von maximal 28.940 € aus dem Produktkonto 363100/4331710 (Hilfen zur Erziehung, Stadtteilprojekte) zur Verfügung.
Für eine Förderung über 2019 hinaus (2. Schulhalbjahr 2019/20) ist eine Evaluation des Projektes laut des ursprünglichen Konzeptes erforderlich.
Sachverhalt:
Das Projekt „Leben und Lernen im Stadtteil Hehlentor“ wurde im September 2006 im Jugendhilfeausschuss erstmalig beschlossen und seitdem mit jährlicher Beschlussfassung vom Ausschuss gefördert. Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.) beantragt die Verlängerung der Förderung für das Schuljahr 2019/2020.
Die Bezuschussung erfolgt auf der Grundlage der in den Vorjahren gefassten Beschlüsse, das Projekt zum jährlichen Höchstbetrag von 28.940,- € zu fördern.
Der Stadtteil Hehlentor verfügt nicht über ein eigenständiges Stadtteilprojekt. Die Hehlentorschule war jedoch schon immer sehr offen im Sinne einer Stadtteilschule und so lassen sich schulische und sozialräumliche Belange durchaus in Verbindung bringen (s. Bericht des VSE in der Anlage).
Niedrigschwellige sozialräumliche Angebote zielen darauf ab, im sozialen Nah-Raum Problemlagen von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu erkennen, niedrigschwellig aufzufangen sowie präventiv und inklusiv zu bearbeiten. Wichtig ist auch der nahe Kontakt zu den Eltern im Stadtteil, zu den Peer-Groups und Regeleinrichtungen.
Aufgrund der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Jugendhilfe an den Landkreis Celle gehört Leben und Lernen auch ab 2019 weiterhin zum Bereich der städtischen Aufgabenverantwortung (Jugendarbeit § 11 SGB VIII).
Haushaltmittel sind in Höhe von maximal 28.940 € für das Haushaltsjahr 2019 vorhanden.
Folglich sollte für das zweite Schulhalbjahr 2019/20 ein Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 erfolgen.
Der Projektbericht für das Schuljahr 2018/2019 sowie der Antrag einschließlich der Kalkulation sind als Anlage beigefügt. Weiterhin ist in der Anlage eine Aufteilung der Personal- und Sachkosten für die 2019 durchgeführten bzw. geplanten Projekte.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen![]()
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II (FD 54) | 363100 Familienergänzende Hilfen | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
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| 4331710 Zuschuss | 28.940,- € |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
-28.940,- € | ||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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524,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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