Beschlussvorlage - BV/0095/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 "Baustoffrecycling Scheuen" der Stadt Celle - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 30.1 Justiziariat
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.05.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.06.2019
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Anregung des Landkreises Celle mit Schreiben vom 09.08.2018 wird, soweit sie sich auf die unkorrekte Bezeichnung des Flurstücks der Maßnahmen E1 bezieht, entsprochen. Bezüglich der Nähe der SO 2 - Fläche zum Wald hin, wird die Begründung ergänzt und ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 08.10.2015 und 15.08.2018 werden zur Kenntnis genommen, eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 20.07.2018 wird, soweit es den Abstand zu Waldrändern betrifft, entsprochen und die Begründung ergänzt. Ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.
- Der Hinweis der Celle-Uelzen Netz GmbH mit Schreiben vom 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen, er ist bei nachfolgenden Planungen zur beachten. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 30.07.2018 wird entsprochen und der bereits im Plan enthaltene Hinweis ergänzt.
- Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 15.08.2018 wird teilweise entsprochen und der Übersichtsplan und die Kartendarstellungen im Umweltbericht ergänzt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Dem Hinweis der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 15.08.2018 wird, soweit er sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht, entsprochen und der Durchführungsvertrag wurde bereits ergänzt. Ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.
- Der Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Scheuen
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 6,2 km
Größe des Plangebietes:2,26 ha
geplante Nutzungen:Sondergebiet Baustoffrecycling und Sondergebiet Lagerung von Altholz und Baustellenabfällen
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.02.2014 über den Antrag des Vorhabenträgers „BRG Bauschutt Recycling Gesellschaft mbH, Winsen/ Aller“ entschieden und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.09.2015 ortsüblich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17.07.2018 bis zum 30.08.2018. Parallel dazu erfolgt die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die beiden Bauleitplanverfahren werden im Auftrag und auf Kosten des Investors durch das Büro Infraplan GmbH in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt.
Die Firma BRG Bauschuttrecycling Gesellschaft mbH betreibt an ihrem Standort nahe der Ortslage Scheuen einen Bodenabbau. Dieser wurde nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) genehmigt. In Zusammenhang mit diesem Bodenabbau gibt es befristete Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für einen Recyclingplatz zur Aufbereitung mineralischer Reststoffe und für einen Umschlagplatz zur Lagerung von Bau-, Abbruch- und Holzabfällen. Zur Erlangung einer unbefristeten Genehmigung für den Weiterbetrieb des Recyclingplatzes und des Umschlagplatzes wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Der Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in seinen Sitzungen am 22.10.2014 und 26.06.2018 angehört worden.
Der Durchführungsvertrag (Beschlussvorlage BV/0078/19) verpflichtet den Vorhabenträger entsprechende Maßnahmen auf sind Kosten fristgerecht herzustellen. Dies sind insbesondere die Herstellung der erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, der Bau der Erschließung (Wegeausbau, Ergänzung des Einmündungsbereichs an der Landesstraße um eine Linksabbiegerspur), die Herstellung der Löschwasserversorgung, die Errichtung und der Betrieb von Grundwassermessstellen sowie die Errichtung einer Berieselungsanlage entlang des Zufahrtsweges.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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451,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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870,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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304,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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220,5 kB
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10
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(wie Dokument)
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7 MB
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