Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0193/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Sportförderungsrichtlinien, so wie in der Anlage dargestellt, treten mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde im Jahr 2016 beauftragt, die im Sportentwicklungsplan aufgeführten Vorschläge aufzugreifen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzustellen. Die CDU-Fraktion hatte im Antrag 374/17 beantragt, zur Modifizierung der städtischen Sportförderungsrichtlinien eine Arbeitsgruppe einzurichten und diese interfraktionell und mit einer Vertretung des Kreissportbundes zu besetzen.

 

Im Mittelpunkt der Neukonzeption sollte eine Förderung des Sports stehen, die die sportpolitischen Zielsetzungen des Sportentwicklungsplanes umfasst und eine gezielte Förderung von sportpolitisch gewünschten Entwicklungen darstellt.

 

Anm.: Die Ziele und Empfehlungen zur Sportförderung sind ab Ziffer 9, S. 103, im Sportentwicklungsplan in Abschnitten gelistet.

 

Insbesondere sollte auch eine Richtlinienmodifizierung vorgenommen werden, die einen Paradigmenwechsel von der bisherigen überproportionalen Begünstigung von Sportinfrastrukturmaßnahmen zu einer stärkeren Gewichtung der Arbeit der Sportvereine, insbesondere im Jugendbereich, zulässt. Daneben sollte ebenfalls angestrebt werden, eine Angleichung an die Förderrichtlinien des Landkreises vorzunehmen.

 

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe, unter Einbeziehung des Kreissportbundes, hat im Herbst letzten Jahres ihre Arbeit aufgenommen und wurde von der Sportverwaltung begleitet.

 

Leitgedanken aller Überlegungen und Diskussionen in den sieben durchgeführten Sitzungen

waren:

 

      Alle Beschlüsse und Maßnahmen werden von der Arbeitsgruppe einmütig/einstimmig getroffen

 

      Die Empfehlungen des Sportentwicklungsplanes werden umgesetzt (insb. Belohnung aktiver Jugendarbeit, Vermeidung von Förderung mit der „Gießkanne“, Angleichung an die Sportförderrichtlinien des Landkreises, Projektförderung,...)

 

      Finanzielle Streichungen werden nicht vorgenommen, die vorhandenen Mittel werden  nur anders verteilt

 

      Berücksichtigung geänderter steuerrechtlicher Vorschriften bzw. Bewertungen

 

      Das System muss insgesamt transparenter und gerechter werden

 

      Bisherige Ungleichgewichte, insbesondere bei der Platzwart- und Reinigungsentschädigung, werden ausgeglichen

 

      Kein Verein muss durch die neuen Richtlinien um seine Existenz fürchten

 

Diese Prämissen mündeten schlussendlich in den als Anlage beigefügten Entwurf der neuen Sportförderungsrichtlinien.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...