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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0265/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt: Vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Bewerbung der Stadt für das Bundesprogram „Demokratie leben!“ für den Programmbereich „lokale Partnerschaften für Demokratie“ partizipiert die Stadt von der Förderung und nimmt weiter an dem Bundesprogramm teil.

 

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Sachverhalt:

Zum 01.01.2020 startet das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in die zweite fünfjährige Förderperiode. Die erste Förderperiode endet zum 31.12.2019. Insgesamt konnten in den fünf Jahren der ersten Förderperiode 122 Einzelmaßnahmen in Celle mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 475.000 Euro erfolgreich umgesetzt werden. Die erfolgreiche Arbeit der „lokalen Partnerschaften für Demokratie“ soll in der zweiten Förderperiode (01.01.2020 bis 31.12.2024) auf Grundlage der etablierten Strukturen vor allem den Blick auf gesellschaftliche Herausforderungen und die Kernziele des Programms „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ richten.

 

Das Bundesprogramm in Zahlen

 

Es werden Kommunen ab einer Größe von mindestens 15.000 Einwohner*innen gefördert. Pro Jahr wird jeder Kommune maximal 125.000 Euro je „Partnerschaft für Demokratie“ aus Bundesmittel auf Antrag zu Verfügung gestellt. Jährlich ist die Erbringung von kommunalen Eigenmitteln bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben vorgesehen. Der kommunale Anteil kann über Projektträger (Anteilsfinanzierung) erbracht werden, das ist auch die gängige aktuelle Praxis in Celle. Die Projektträger werden durch die Projektregie hierzu aktuell aufgefordert und dabei unterstützt. Nur wenn dies nicht vollständig gelingt, wäre eine Drittmittelakquise notwendig, um nicht auf den Haushalt der Stadt Celle zurückzugreifen.

 

Aufbauorganisation „lokale Partnerschaft für Demokratie“

 

Federführendes Amt: Die Abteilung Integration hat eine 0,5 Stelle im Rahmen des Bundesprogramms freizustellen für die Gesamtorganisation, Berufung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses für die Mittelverwaltung und Verwendungsnachweise. Sie ist zentraler Ansprechpartner vor Ort für das BMFSFJ und der Regiestelle. Sie wird operativ unterstützt durch die Externe Koordinierungs- und Fachstelle.

 

Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Die externe Koordinierungs- und Fachstelle ist an die CD-Kaserne angedockt (gefördert wird sie mit 60.000 Euro für Personal- und Sachausgaben; 10.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit). Sie arbeitet eng mit dem federführenden Amt zusammen und koordiniert und begleitet die zu fördernden Einzelmaßnahmen, die Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums. Ferner ist sie zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, Beratung und Unterstützung von Bürger*innen sowie die Fortbildung, fachliche Qualifizierung und Beratung von relevanten an der Partnerschaft beteiligten Akteur*innen und die Evaluation.

 

Jugendforum (angedockt ist ein Jugendfonds in Höhe von 10.000 Euro): Zur Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie“ wird ein Jugendforum eingerichtet. Das Jugendforum wird von Jugendlichen in einer selbst gewählten Form eigenständig organisiert und geleitet. Jugendliche sollen im Begleitausschuss (s.u.) vertreten sein und über einzelne zu fördernde Aktionen mitentscheiden. Das Jugendforum wird von der externen Koordinierungs- und Fachstelle betreut und soll in der folgenden Förderperiode weiterentwickelt werden.

 

Begleitausschuss: Der Ausschuss legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie fest und entscheidet über die einzelnen zu fördernden Maßnahmen/Aktivitäten (45.000 Euro für Einzelmaßnahmen). Wegen der Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung der „Partnerschaft für Demokratie“ soll möglichst mit dem gleichen Begleitausschuss weitergearbeitet werden. In der letzten BgA-Sitzung haben die Mitglieder*innen ihre weitere Unterstützung signalisiert. Mit der Zusammensetzung des BgA wird sich der VA gesondert befassen.

 

Fristen

 

Die Abteilung Integration muss kein Interessenbekundungsverfahren durchlaufen, da die Stadt Celle bereits seit 5 Jahren eine Förderung über das Programm erhält. Sie wird der Aufforderung des BMFSFJ folgen und spätestens bis zum 20. September fristgerecht einen detaillierten Förderantrag online einreichen. Nach Freigabe durch die Regiestelle ist eine Finalisierung und postalische Versendung fristgerecht bis zum 4.10.2019 erforderlich.

Eine weitere Vorgabe durch das Bundesprogramm ist die jährliche Durchführung einer Demokratiekonferenz.

 

Ziele und Zielgruppen der „lokalen Partnerschaft für Demokratie“

 

Langfristiges Ziel des Programmes ist die Etablierung von verlässlichen Partnerschaften für Demokratien an den geförderten Standorten.

 

Die lokale Partnerschaft für Demokratie steht für die Unterstützung von Vereinen, Initiativen, die sich der Förderung von Demokratie widmen, Extremismus vorbeugen und ziviles Engagement und demokratisches Verhalten fördern. Das Programm richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in Sozialisationsorten Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Die weitere Fortführung des Programms in Celle wird für die Stadt Celle ein Zugewinn sein.

 

 

 

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