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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0201/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Antrag Nr. AN/0201/19 werden von der AfD-Fraktion Fragen zur Niederschlagswassergebühr gestellt, die wie folgt beantwortet werden:

 

Zu Punkt 1:

 

Einnahmen aus der Niederschlagswassergebühr im Veranlagungsjahr 2018:

(Gebührensatz: 0,67 € /m²)

 

Gesamt: 2.669.904 €

Anteil der Stadt Celle: 1.821.286 €

Anteil der privaten Veranlagungen:    848.618 €

 

Zu Punkt 2:

 

Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung der Niederschlagswassergebühr befasst sind

(Stand 31.12.2018)

 

Verwaltung:2 Mitarbeiter/innen -> Vollzeitäquivalent = 1,75 Mitarbeiter/innen

Grundstücksentwässerung:1 Mitarbeiter/innen -> Vollzeitäquivalent = 1,00 Mitarbeiter/innen

 

Im Jahr 2019 ist im Bereich Verwaltung wie geplant eine Stelle für die Erstveranlagung der Niederschlagswassergebühr entfallen - das Vollzeitäquivalent verändert sich dadurch in diesem Bereich auf 0,75 Mitarbeiter/innen.

 

Zu Punkt 3:

 

Höhe der Verwaltungskosten für die Erhebung, Kontrolle und Überwachung der Niederschlagswassergebühr

(Veranlagungsjahr 2018)

 

Entgelt Verwaltungskräfte:  89.442,80 €

Entgelt Ingenieur:  64.053,34 €

Direkte Sachkosten:188.007,00 € (Aufwand für die Erfassung nicht gemeldeter Objekte)

Sonstige Verwaltungskosten:    54.598,00 € (Bescheiderst., Versand, Außendienst, Zahlungsabw.)  

Verwaltungskosten gesamt: 396.101,14 €

 

Die Kosten für die Erhebung der Gebühr sind in der Einführungsphase höher als die zukünftig zu erwartenden Kosten für die Veranlagung der Gebühr. Entsprechend wird es in diesem Bereich zu Kostenreduzierungen ab den nächsten Veranlagungsjahren kommen.

 

Geplante Veränderungen:

Ab dem Jahr 2019: Reduzierung Personaleinsatz:  - 30.000 €

Ab dem Jahr 2020: weitere Reduzierung Personaleinsatz:   - 25.000 €

Reduzierung Sachkosten der Ersterfassung:   - 150.000 €

Summe Gesamtkostenreduzierung:- 205.000 € pro Jahr

 

 

Zu Punkt 4:

 

Netto-Einnahme aus der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2018

 

Die Niederschlagswassergebühr wird auf Grundlage des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) mit dem Ziel erhoben, die Kosten für die Gebührenerhebung sowie den Betrieb und  die Unterhaltung der Niederschlagswasser-Kanalisation zu decken. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes ist es nicht sachgemäß  Netto-Überschüsse aus der Erhebung der Gebühr zu definieren und diese mit dem Gebührenaufkommen zu saldieren.

Sollte die Stadt Celle auf die Erhebung der Niederschlagswassergebühr verzichten hätte dies zur Folge, dass der städtische Haushalt die Betriebskosten der Regenwasserkanalisation in Höhe von jährlich ca. 3.000.000 € tragen müsste. Durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr wird der Haushalt somit um den Anteil der Gebühr entlastet, der nicht auf die öffentlichen Flächen entfällt. Im Veranlagungsjahr 2018 ist dies in Abhängigkeit vom Gebührensatz und der veranlagten Fläche ein Betrag in Höhe von 848.618 €.

 

 

Zu Punkt 5:

 

Stand der Ersterfassung der Flächen zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr

(Stand 31.12.2018)

 

Objekte gesamt:22.743

 

Rückläufer gebührenfrei:14.163

Rückläufer gebührenpflichtig:   5.813

Rückläufer gesamt:19.976

(Anteil Rückläufer = 88%)

Objekte unbeantwortet: 2.767

 

Voraussichtlich sind ca. 20% der bisher unbeantworteten Objekte gebührenpflichtig. Dies entspricht einer Anzahl von ca. 550 Objekten. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um kleinere Flächenanteile. Somit ist davon auszugehen, dass in Summe noch ca. 15.000m² zur Gebühr veranlagt werden können. Dies entspricht einem Restanteil von ca. 0,4% an der bisher zur Gebühr veranlagten Fläche – d.h. ca. 99,6% der gebührenpflichtigen Fläche ist bereits zur Gebühr veranlagt.

 

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

 

 

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Anlagen

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