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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0262/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

 

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Sachverhalt:

 

In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in Rot dargestellt.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:

 

In § 11 Abs. 1 - 7 sind die Gebührensätze entsprechend den beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen geändert worden.

 

 

 

Gebührenberechnung

 

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2018 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2020 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2020 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2019 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2019 = 3,00 % und 2020 = 1,06 %) zu Grunde.

 

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,20 % für 2019 und von 1,20 % für 2020 kalkuliert worden.

 

Schmutzwasser

 

Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:

1. Durch geplante Sanierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik des Klärwerks

    kommt es in diesem Bereich im Jahr 2020 voraussichtlich zu einer Kostensteigerung.

2. Durch die zusätzlich in Betrieb genommenen Pumpwerke und geplante Sanierungs-

    maßnahmen an bestehenden Pumpwerken ist in diesem Bereich in 2020 mit einer

    Kostensteigerung zu rechnen

3. Durch geplante Unterhaltungsmaßnahmen im Kanalbestand wird es in diesem Bereich

    im Jahr 2020 voraussichtlich zu einer Kostensteigerung kommen.

Der Frischwasserverbrauch hat sich in den letzten Jahrenstabilisiert.

Der Planwert für das Jahr 2020 wurde daher bei 3.500.000 m³ belassen.

 

Aus der Bewirtschaftung der technischen Anlagen ergab sich für das Jahr 2018wie erwartet ein Defizit in Höhe von 408.915 € das mit den Vorträgen  aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wie geplant gedeckt werden kann.                                                       

In der Endabrechnung für 2018 ergibt sich somit ein Überschuss in Höhe von 358.858 €.                                                       

Es wird daher empfohlen, diesen Überschuss in Höhe von 358.858 € in die Kalkulation 2020 einfließen zu lassen.                                                       

Die Überdeckung des Jahres 2017 wurde 2019 nicht vollständig einkalkuliert, so dass für das Jahr 2020 die restliche Überdeckung aus 2017 in Höhe von 418.834 € eingeplant wird.                                                       

Der Gesamtbetrag der Vorträge aus Überdeckungen der Vorjahre für das Jahr 2020 beläuft sich somit auf 777.692 €              

Es wird empfohlen, die Gebühr für das Veranlagungsjahr 2020 auf 2,70 €/m³ festzusetzen.                                                                                   

 

 

Fettabscheider

 

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Für 2020 muss die Gebühr pauschal je Anfahrt innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit erhöht werden.

 

Kleinkläranlagen

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Kleinkläranlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit leicht zu senken.

 

Dienstleistungsstundensätze

 

Der Dienstleistungsstundensatz bei Einsatz der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung kann innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit gesenkt werden.

 

 

Einbau eines Zweitwasserzählers

 

Der Aufwand für die Installation des Zweitwasserzählers durch den Beauftragten der Stadt Celle hat sich erhöht. Die monatliche Gebühr bleibt hingegen unverändert.

 

 

 

Niederschlagswasser

 

Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:

Die zur Gebühr veranlagten Flächen sind in Folge der fortlaufenden Veranlagung  leicht angestiegen.                                                       

Der Planwert für das Jahr 2020 wurde daher auf den aktuellen Stand von 4.012.021 m² angepasst.                                                       

Das Jahr 2018 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 296.696 € ab.

Es wird empfohlen, einen Überschussanteil in Höhe von 150.000 € in die Gebührenkalkulation 2020 und den restlichen Überschuss in Höhe von 146.696 € in die Gebührenkalkulation 2021 einzurechnen.                                                       

Es wird empfohlen, die Gebühr für das Veranlagungsjahr 2020 auf 0,76 €/m² festzusetzen.                                                       

 

 

Beiträge

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.

 

 

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Anlagen

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