Beschlussvorlage - AN/0187/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von Ratsfrau Marks "Aufforderung an die Stadt Celle, die Planungen für den Bebauungsplan Nr. 155 zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach sofort zu stoppen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB sind zahlreiche Einwendungen eingegangen. Die Verwaltung hat erkannt, dass die vorgetragenen Belange eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erforderlich machen. Die Überarbeitung betrifft dann ggf. auch die vorliegenden Gutachten, Untersuchungen und den Umweltbericht. Der Investor wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Im weiteren Dialog, auch im öffentlichen Rahmen, sollen mögliche Lösungswege erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann voraussichtlich im Herbst in einer Ortsratssitzung vorgestellt. Es ist dann vorgesehen über den endgültigen Fortgang des Bauleitplanverfahrens eine Entscheidung durch die entsprechenden politischen Gremien zum Anlass der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht zunächst der politische Auftrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 der Stadt Celle „Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach“ eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Da es sich hier um ein Investorenbebauungsplanes handelt, ist es angezeigt, zunächst sämtliche Belange, die für oder gegen eine Bebauung sprechen, zusammenzutragen und einer Wertung zu unterziehen. Erst dann sollte über den Fortgang der Planung entschieden werden, ggf. auch in abgeänderter Form. Ein sofortiger Abbruch des Verfahrens ist aus diesem Grunde weder sachgerecht noch zielführend.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91 kB
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