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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0356/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die städtischen Sportförderungsrichtlinien, so wie in der Anlage mit der Änderung unter 1.5 dargestellt (Senkung Eigenanteil der Vereine bei Sportstättenbaumaßnahmen), treten mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.

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Sachverhalt:

Der Landkreis Celle wird in seinem Sportausschuss am 13.11.2019 auf Antrag der dortigen SPD-Fraktion eine Reduzierung des Vereinsanteils bei Sportstättenbauvorhaben auf 10% vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses der Stadt vorschlagen.

 

Die dadurch fehlenden 10 % im Finanzierungsplan werden durch den LSB übernommen, da dieser in seiner diesjährig geänderten Förderrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 30% gewährleistet.

 

Sowohl für die Stadt Celle als auch für den Landkreis Celle würde diese Änderung auf den Einzelfall betrachtet keine Mehrauszahlungen nach sich ziehen, da der kommunale Förderanteil auf jeweils maximal 20% laut jeweiliger Richtlinie begrenzt bleibt.

Für die Stadt Celle ist das so unter 2.7 Absatz 1 der neuen Sportförderrichtlinien geregelt.

 

Eine Reduzierung des Eigenanteils der Vereine würde die städtischen Vereine finanziell entlasten. Die Hürde zur Durchführung von Sportstättenbaumaßnahmen wird für die Vereine niedriger.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine unmittelbaren Auswirkungen

 

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Anlagen

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