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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0147/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

Eine Befragung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Celle zeigte, dass sich bereits alle Unternehmen der Stadt Celle mit dem Arbeitsschutzgesetz auseinandergesetzt haben. Die daraus resultierende Umsetzung und Erfüllung der rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere zur psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gem. § 5 Absatz 3 Nr. 6 ArbSchG ist dabei unterschiedlich weit fortgeschritten.

 

        Bei der Städtischen Wohnungsbau GmbH (WBG) liegen Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG für sämtliche relevanten Betriebs- und Arbeitsbereiche und -bedingungen vor und werden laufend aktualisiert.

        Die Gefährdungsbeurteilungen für die Stadtwerke Celle GmbH wurden 2012 durch ein externes Ingenieurbüro neu erstellt und beinhalteten bereits damals die Beurteilung der psychischen Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig / laufend aktualisiert, je nach Änderung der Arbeitsbedingungen, bzw. der Vorschriftenlage. Im Jahr 2015 erfolgte eine etwas umfangreichere Änderung, bei der alle Gefährdungsbeurteilungen v.a. bzgl. der psychischen Belastungen überprüft und angepasst wurden.

        Bei der Congress Union Celle werden jährliche Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz durchgeführt. Dabei werden bestehende Gefährdungsbeurteilungen vom Sicherheitsbeauftragten überprüft und in den vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über Arbeitssicherheit mit einer externen Fachkraft beraten. Zudem gibt es jährliche arbeitsmedizinische Untersuchungen und erfolgreiche Teilnahme an Prämienverfahren der Berufsgenossenschaften.

 

Bei der CD-Kaserne gGmbH (CD-Kaserne) und der Celle Tourismus und Marketing GmbH (CTM) waren zwar das Bewusstsein und die Verantwortung aus dem Arbeitsschutz vorhanden, formale Voraussetzungen aber nicht ausnahmslos erfüllt. So wurden bei der CD-Kaserne bereits Rahmenbedingungen und Maßnahmenkataloge geschaffen, um Gefährdungen und Krisen am Arbeitsplatz situativ begegnen zu können. Die CTM stellte bislang keinen Sicherheitsbeauftragten, die Fürsorgepflicht wurde direkt von der Geschäftsführung und dem Betriebsrat übernommen.

Aufgrund der Anfrage und daraus resultierenden Auseinandersetzung mit der Thematik in den beiden Gesellschaften, wurden mit der städtischen Fachkraft für Arbeitssicherheit nun erste Orientierungsgespräche zur Einhaltung der Vorgaben des ArbSchG geführt. Es wird damit darauf hingewirkt, die formalen und gesetzlichen Voraussetzungen und Vorgaben zu erfüllen.

Es kann somit festgestellt werden, dass die konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzes in den öffentlich-rechtlichen Unternehmen der Stadt Celle entsprechende Beachtung bzw. Bearbeitung findet, umgesetzt wurde oder zeitnah umgesetzt wird. Der Antrag ist damit erledigt.

 

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Anlagen

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