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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0260/19-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Nachdem der Rat am 29.11.2018 beschlossen hatte, aufgrund der vorgelegten Kalkulation die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle nicht zu ändern, legt die Verwaltung mit dieser Vorlage einen grundsätzlich neuen Ansatz zur Beschlussfassung vor. Das NKAG lässt es zu, Gebühren für drei Jahre im Voraus zu kalkulieren. Daraus ergibt sich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 eine gleichbleibende Gebühr. Aufgrund der prekären Personalsituation und der allgemeinen Zunahme der Vermüllung im Stadtgebiet sind in der Kalkulation Mehrkosten für Personal, erwartete Tarifabschlüsse und die Preisentwicklung berücksichtigt. Dem Ziel der Gebührenkonstanz und der Planbarkeit für die Gebührenpflichtigen wird damit Rechnung getragen (siehe Anlage 1). In § 5 der Satzung sind die geänderten Gebührensätze in den jeweiligen Reinigungsklassen entsprechend der Kalkulation zu erhöhen. Zusätzlich ist eine weitere redaktionelle Änderung des § 10, Abs. 1 erforderlich, weil sich die Rechtslage bezüglich der Datenverarbeitung geändert hat.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Gebührenkalkulation

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Anlagen

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