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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0320/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a.)     den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung der Eigenbetriebsleiterin,

b.)     den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 620.193,94 auf neue Rechnung vorzutragen,

c.)  mit dem Jahresüberschuss den Fehlbetrag aus 2016 in Höhe von 240.395,04 € zu decken und den Restbetrag von 379.798,90€ gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 wurde durch die Leiterin des Eigenbetriebes am 29.10.2019 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom 30.10.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

 

 

Das Jahr 2017 schließt wie folgt ab:

im ordentlichen Ergebnis

603.836,53 €

im außerordentlichen Ergebnis

   16.357,41 €

Jahresüberschuss

 620.193,94 €

Fehlbeträge aus Vorjahren

-240.395,04 €

nach Deckung des Fehlbedarfs verbleibender Überschuss  

 379.798,90 €

 

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung der Leiterin des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2017 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

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Anlagen

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