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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0002/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Garßen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Garßen, Wohngebiet Blaues Land“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgenden Ergebnis geprüft:

 

-          Der Stellungnahme von LGLN Regionaldirektion Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 27.08.2019 wird entsprochen,

 

-          Der Stellungnahme des Landkreises Celle vom 18.09.2019 wird teilweise entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen vom 16.09.2019 wird entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 01.10.2019 wird entsprochen.

 

 

Die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ sowie die dazugehörige Begründung werden festgestellt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Garßen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 6,2 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 7,0 ha

geplante Nutzung:Allgemeines Wohngebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ sowie die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Blaues Land“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.04.2019 bis 04.06.2019, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 26.04.2019 bis 29.05.2019 statt.

Der Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung wurde am 20.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat am 24.09.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 100. Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnbauflächen Garßen, Blaues Land“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 08.10.2019 bis 12.11.2019 statt und wurde am 28.09.2019 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 27.08.2019 bis 01.10.2019 statt.

Die Anhörung des Ortsrates erfolgte gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG am 03. Juli 2019 in Garßen.

Die aus der Beteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Der Geltungsbereich der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle umfasst eine ca. 7,0 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand von Celle, Ortsteil Garßen. Der Ände-rungsbereich liegt westlich der B 191 in durchschnittlich 300m Entfernung und wird begrenzt durch die Straßen Garßloh- südlich, Zum Hartsteinwerk - nordöstlich und westlich durch die Straße Riethkamp.

Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten.  Gemäß § 8 Abs.2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 16 Gar „Wohngebiet Blaues Land“ als landwirtschaftliche Fläche dar.

Gemäß § 8 Abs.3 BauGB erfolgt parallel zur 100. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 Gar „Blaues Land“. Hierzu ist die Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohnbaufläche zu ändern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entstehen keine Kosten.

 

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

Kenntnisnahme

( X ) Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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