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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0139/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung das Aussetzen der Sondernutzungsgebühren im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.12.2020. Ab 01.01.2021 wird die Sondernutzungsgebühr wieder normal erhoben, ohne dass der Rat einen erneuten Beschluss fassen muss.

 

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Sachverhalt:

 

Infolge der Corona-Krise und dem im März 2020 angeordneten Shutdown durch die Bundesregierung, kam der Einzelhandel und die Gastronomie, bis auf wenige Ausnahmen, komplett zum Erliegen. Nachdem der Einzelhandel unter strengen Auflagen eine Öffnung erfuhr, konnten seit dem 12.05.2020 auch wieder Restaurants, Gaststätten und Cafés öffnen, ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Der gesamte Einzelhandel und die Gastronomie hat wegen der Corona-Krise große Existenzsorgen. Die Kunden bleiben weg, sei es aus Furcht vor Ansteckung, oftmals auch wegen persönlicher ungewissen beruflichen und finanziellen Situation (Kurzarbeit).

Es geht um die Zukunft von Allen in dieser Region, um die Wirtschaft und damit um viele Arbeitsplätze, aber auch um die Stadt als Lebensraum, zentraler Ort für Tourismus und Treffpunkt für Jung und Alt. 

Die Stadt Celle erhebt gemäß der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Sondernutzungsgebühren. Die Sondernutzungsgebührensatzung regelt in § 7, dass die Stadt im Einzelfall von der Festsetzung der Gebühr ganz oder teilweise absehen, sie ermäßigen oder erlassen kann, wenn die Erhebung oder Einziehung der Gebühr nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte darstellt oder die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Die jährlichen Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Außengastronomie belaufen sich auf etwa 117.000 € als Durchschnitt der letzten drei Jahre, entsprechend groß wäre der Gebührenausfall (für 9 Monate = rd. 88.000 €). 

 

 

Beschluss führt zu Mindereinnahmen

 

I

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

III     

122120.3311000     

 

 

 

 

 

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