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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0033/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle bestätigt den Rahmenplan „Allerinsel“ in der Beschlussfassung vom 20.06.2018. Eine Anpassung der Fördervoraussetzungen an die neuen Städtebauförderungsprogramme ist nicht erforderlich.

 

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Sachverhalt:

Die Städtebauförderung wurde im Rahmen der Bund – Länder - Vereinbarung für die Förderung ab dem Programmjahr 2020 mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung überarbeitet und neu strukturiert.  Strukturell stand dabei die Konzentration auf drei Programme bei gleichzeitiger Einstellung der bisherigen Programmkomponenten im Vordergrund.

In den neuen Programmen:

  1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

werden die ehemaligen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz (Altstadt Celle), Kleinere Städte und Gemeinden, sowie teilweise Gesamtmaßnahmen des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün

  1. Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

wird das bisherige Programm Soziale Stadt

 

  1. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau (Neuenhäusen und Allerinsel) sowie teilweise des Programms Zukunft Stadtgrün

fortentwickelt und gebündelt.

Im Rahmen der Überführung in die neuen Programme gilt:

-          Gebietsabgrenzungen sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte gelten fort

-          Kosten-und Finanzierungsübersichten gelten weiter als Grundlage für den Fördermittelbedarf

-          die bis zum 31.12.2019 erhaltenen Förderungen sind bis zum 31.12.2027 entsprechend der Mittelstreckung gesondert abzurechnen (Zwischenabrechnung)

Inhaltlich wurden die neuen Programme an die aktuellen Bedarfe angepasst werden, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen. Neben den bisherigen Fördervoraussetzungen der Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurden jedoch künftig Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur als weitere zwingende Fördervoraussetzung als weitere Kriterien verbindlich festgesetzt. Die bislang bestehenden Konzepte und Kosten- und Finanzierungsübersichten sind dahingehend zu prüfen und an die neuen Fördervoraussetzungen anzupassen, soweit diese nicht bereits ohnehin erfüllt sind. Sofern notwendig sind die Anpassungen für Fortsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Programmanmeldung 2021 vorzunehmen.

Die Fortschreibung des Rahmenplans Allerinsel wurde vom Rat der Stadt Celle am 20.06.2018 beschlossen. Bereits die Ursprungsplanung aus dem Jahr 2010 hat sich mit den jetzt in der Städtebauförderung erforderlichen Leitinhalten zum Klima- und Freiraumschutz befasst.

Bereits zu diesem früheren Zeitpunkt wurden u.a. aus den Leitsätzen der Allerinsel-Rahmenplanung zu den Schwerpunkten Freiraum, Vernetzung und Erschließung sowie Nachhaltigkeit, Klima und Ressourcen eine Reihe von Maßnahmen entwickelt. In der Fortschreibung des Rahmenplans Allerinsel aus dem Jahr 2018 wurden diese Überlegungen erneut aufgegriffen und den in Teilen geänderten Rahmenbedingungen angepasst.

Die grundsätzliche Ausrichtung und mit den konkretisierten Anforderungen für die Erstellung von ISEK´s bereits heute konforme inhaltliche Ausgestaltung der Rahmenplanung spiegelt sich sowohl in den nachstehenden Leitideen für die Entwicklung der Allerinsel

 

 

• Entwicklung bzw. Nachnutzung und Aktivierung brachliegender Gewerbeflächen

• Gestaltung von öffentlichen Freiräumen

• Schaffung von Infrastrukturen zur Umsetzung integrierter Umweltschutzmaßnahmen

• Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur

• Attraktivierung des öffentlichen Raums

• Verbindung zu den angrenzenden Stadtteilen Hehlentor und Neuenhäusen

• Attraktivierung der Grünflächen

• Wegebeziehungen für Radfahrer und Fußgänger ausbauen

 

als auch in einigen der darauf aufbauenden konkreten Maßnahmen wider:

 

1.2.2 Freiraumplanung Allerauenpark

2.3.3 Beseitigung/ Entsorgung versiegelter Flächen

2.4.11 Planung Brücke Speicherstraße

2.4.13 Wegeverbindung Speicherstraße in Richtung Brücke

2.6.1 Allerauen – Park

 

Die vorstehende Liste der entsprechenden Maßnahmen ist nicht abschließend.

Darüber hinaus enthält der Rahmenplan ergänzende und vertiefende Ausführungen zu einem Energiekonzept, zum Bodenmanagement, zu neuen umweltschonenden und innovativen Mobilitätsangeboten, wie Car-Sharing oder Elektromobilität, zur Ressourcenschonung, zur Verwendung von Baustoffen, die zur Einsparung von Wärmeenergie und insbesondere CO2 geeignet sind und zum Regenwassermanagement.

Mit Blick auf die vorstehenden Aussagen wird eine Ergänzung des Rahmenplanes um weitere Maßnahmen des Klima- und Freiraumschutzes und weitere Überlegungen zur Nachhaltigkeit sowie zur Verbesserung der grünen Infrastruktur als Anforderung der neuen Programmstruktur der Städtebauförderungsmaßnahmen seitens der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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