Beschlussvorlage - BV/0291/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Wirkung ab 01.01.2021.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
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17.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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26.11.2020
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Sachverhalt:
In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in rot dargestellt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:
- In § 11 sind die Gebührensätze entsprechend den beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen geändert worden.
Die Kalkulation der Gebührensätze erfolgte auf Grundlage der Betriebsabrechnung 2019 sowie zu erwartender Einflüsse auf die Betriebskosten der technischen Anlagen. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2021 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2021 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.
Schmutzwassergebühr:
Gebührensatz 2020: 2,65 €/m³
Gebührenvorschlag 2021: 2,82 €/m³
Der Gebührensatz des Jahres 2020 wurde im Rahmen der Neufassung der Gebührensatzungen für die Abwasserbeseitigung anhand der tatsächlich angefallenen Kosten des Jahres 2019 sowie erwarteter Veränderungen der Betriebskosten im Jahr 2020 neu kalkuliert. Dabei ergab sich im Vergleich zur vorherigen Kalkulation ein um 0,05 €/m³ geringer Gebührensatz.
Durch die Auflösung von Überdeckungen der Vorjahre gem. §5 Abs. 2 NKAG konnte die Gebühr in den Jahren 2018-2020 unterhalb der erwarteten Betriebskosten festgesetzt werden. Für das Jahr 2021 ergibt sich aus der Auflösung der Überdeckung im Vergleich zu den Vorjahren ein geringerer Betrag. Dementsprechend fällt die Gebührenminderung aus dieser Position in der Kalkulation 2021 geringer aus als in den Vorjahren.
Bei den Betriebskosten des Klärwerks ist im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung von ca. 5% zu erwarten, da im Jahr 2021 Sanierungsarbeiten an den Fahrantrieben sowie der Hydromechanik der Nachklärbecken, am Sandfang, am Rezirkulationspumpwerk, den Schächten der Kanalzuführung und der Elektrotechnik eingeplant sind.
Gebührensatz für die Einleitung belasteten Grundwassers und sonstigen Wassers in den Schmutzwasserkanal:
Gebührensatz 2020: 2,90 €/m³
Gebührenvorschlag 2021: 2,95 €/m³
Die zur Schmutzwassergebühr ausgeführte Steigerung der Betriebskosten wirkt sich auch auf diesen Gebührensatz aus. Dementsprechend liegt der Gebührenvorschlag über dem Ansatz des Vorjahres.
Niederschlagswassergebühr:
Gebührensatz 2020: 0,77 €/m²
Gebührenvorschlag 2021: 0,76 €/m²
Die Betriebskosten der Niederschlagswasserkanalisation werden sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf Grund geringerer Verwaltungskosten sowie der Verschiebung des Reinigungsschwerpunktes von der Regenwasser- zur Schmutzwasserkanalisation verringern.
Aus dem Gebührenausgleich gem. §5 Abs. 2 NKAG bestehen noch negative Vorträge die in den Jahren 2021ff in der Gebührenkalkulation zu verrechnen sind. Der negative Ergebnisvortrag für das Jahr 2021 wurde so kalkuliert, dass die Gebührenhöhe nahezu unverändert bleibt und gleichzeitig der negative Ergebnisvortrag reduziert wird.
Gebührensatz für die Einleitung von Dränagewasser in die Niederschlagswasserkanalisation:
Gebührensatz 2020: 1,14 €/m³
Gebührenvorschlag 2021: 1,10 €/m³
Auf Grund der positiven Entwicklung der Betriebskosten der Niederschlagswasserkanalisation kann dieser Gebührensatz leicht reduziert werden.
Gebührensatz für die Einleitung unbelasteten Grundwassers und sonstigen Wassers in die Niederschlagswasserkanalisation:
Gebührensatz 2020: 1,14 €/m³
Gebührenvorschlag 2021: 1,10 €/m³
Auf Grund der positiven Entwicklung der Betriebskosten der Niederschlagswasserkanalisation kann dieser Gebührensatz leicht reduziert werden.
Entsorgung von Fett- und Stärkeabscheidern:
Gebührensatz 2020: 144,00 € je Leerung innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 174,00 € je Leerung außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 244,00 € Grundpauschale bei Leerung außerhalb
der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 143,00 € je Leerung innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 174,00 € je Leerung außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 243,00 € Grundpauschale bei Leerung außerhalb
der Regelarbeitszeit
Auf Grund der erwarteten Verminderung der Sachkosten kann der Gebührensatz für die reguläre Entsorgung leicht reduziert werden. Der Gebührensatz für die Entsorgung außerhalb der Regelarbeitszeit bleibt unverändert. Die Erläuterung zur Entwicklung des Gebührensatzes für die Grundpauschale bei Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeit erfolgt bei den Dienstleistungsstundensätzen.
Entsorgung von Kleinkläranlagen:
Gebührensatz 2020: 38,80 € je 0,5m³ bei Leerung innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 44,00 € je 0,5m³ bei Leerung außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 244,00 € Grundpauschale bei Leerung außerhalb
der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 37,80 € je 0,5m³ bei Leerung innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 42,50 € je 0,5m³ bei Leerung außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 243,00 € Grundpauschale bei Leerung außerhalb
der Regelarbeitszeit
Auf Grund der erwarteten Verminderung der Sachkosten können diese Gebührensätze leicht reduziert werden.
Entsorgung von Rohabwasser aus dezentralen Abwassersammelanlagen:
Gebührensatz 2020: 16,90 € je 0,5m³ bei Leerung innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 20,20 € je 0,5m³ bei Leerung außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 244,00 € Grundpauschale bei Leerung außerhalb
der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 15,30 € je 0,5m³ bei Leerung innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 18,40 € je 0,5m³ bei Leerung außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 243,00 € Grundpauschale bei Leerung außerhalb
der Regelarbeitszeit
Auf Grund der erwarteten Verminderung der Sachkosten ergeben sich geringere Kosten je Leerung. Dementsprechend können die Gebührensätze leicht reduziert werden.
Dienstleistungsstundensätze für Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung:
Gebührensatz 2020: 136,00 € je Stunde innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 164,00 € je Stunde außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührensatz 2020: 244,00 € Grundpauschale bei Einsatz außerhalb
der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 132,00 € je Stunde innerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 159,00 € je Stunde außerhalb der Regelarbeitszeit
Gebührenvorschlag 2021: 243,00 € Grundpauschale bei Einsatz außerhalb
der Regelarbeitszeit
Auf Grund der positiven Entwicklung bei den Kosten je Einsatzstunde im Jahr 2019 (Grundlage der Kalkulation) gegenüber dem Vorjahr können die Gebührensätze in diesem Bereich leicht reduziert werden.
Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwie-sen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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287,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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66,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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5
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(wie Dokument)
|
65,7 kB
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