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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0176/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:  - entfällt -

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Altencelle

Größe des Plangebietes:ca. 15 ha

jetzige Darstellung:Flächen für die Landwirtschaft

geplante Darstellung:Gewerbliche Baufläche

 

 

Der Geltungsbereich der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle umfasst eine ca. 15 ha große Fläche im Ortteil Altencelle östlich des Betriebsgeländes der Firma Baker Hughes Inteq GmbH. Im Norden wird die Fläche durch den Apfelweg und im Süden durch die Christensenstraße begrenzt. Im Osten grenzt die Fläche an den neu geplanten Verlauf der künftigen B3 Ostumgehung Celles.

 

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stellt die Fläche überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Direkt angrenzend an die Darstellung der gewerblichen Bauflächen westlich des Änderungsbereiches wird derzeit noch die alte Trasse für die B3 Ostumgehung dargestellt. Diese Trasse ist jedoch nicht mehr planfestgestellt. Die Basis für die nachrichtliche Übernahme der Trasse in den Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist damit entfallen. Für den Bereich der geplanten Änderung besteht bisher keine verbindliche Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen. Momentan sind die Flächen planungsrechtlich als Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch (BauGB) einzuordnen.

 

Derzeit bestehen Überlegungen zur Erweiterung des vorhandenen Betriebes von Baker Hughes Inteq GmbH. Nach der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes wäre dies in größerem Umfang jedoch nicht möglich. Für eine Erweiterung und Umstrukturierung des Betriebes wird es gegebenenfalls auch erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll daher die entsprechende rechtliche Grundlage schaffen.

 

Der oben genannte Änderungsbereich wird auf Grund seiner Lage und Zuordnung zu den bisher schon ansässigen Betrieben gleichfalls als geeignet angesehen, künftig weitere Gewerbebetriebe aufzunehmen. Es ist vorgesehen die bisherige Fläche für die Landwirtschaft künftig als Gewerbliche Baufläche darzustellen. Die genauere Ausformung des Baurechts wird in der nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung geregelt.

 

Mit der geplanten Änderung wird das Ziel verfolgt einem wichtigen Gewerbebetrieb am vorhandenen Standort Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und gleichzeitig die Lagegunst für weitere Betriebe auch im Hinblick auf mögliche Synergieeffekte zu nutzen.

 

Derzeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.04. bis zum 08.05.2006. Zum Zeitpunkt der Ortsratsinformation werden Ergebnisse aus der Beteiligung vorliegen. Die formelle Beteiligung der Ortsräte gem. § 55g NGO erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens.

 

 

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Anlagen

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