Mitteilungsvorlage - MV/0097/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptamtlichkeit des Stadtbrandmeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf den jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehr-Mitarbeiter; Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Feuerschutzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde der Stadtbrandmeister (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr Celle sowie seine zwei Stellvertreter/innen entsprechend des § 20 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Die Legislaturperiode des derzeitigen Stadtbrandmeisters Herrn Pöhland endet mit Ablauf des 31.03.2022.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr wurde festgestellt, dass eine weitere Ehrenamtlichkeit des Stadtbrandmeisters über den 31.03.2022 hinaus keine zukunftsfähige Lösung darstellt. Die zeitlichen sowie fachlichen Anforderungen an diese Stelle sind in der Vergangenheit derart gestiegen, dass nunmehr eine hauptamtliche Besetzung des Postens des Stadtbrandmeisters als erforderlich angesehen wird. Die ordnungsgemäße Ausübung aller anfallenden Aufgaben kann aufgrund von deren Ausmaß sowie der damit verbundenen Anforderungen im Ehrenamt nicht mehr zweifelsfrei sichergestellt werden.
Die Posten des ersten sowie zweiten Stellvertreters sind hiervon nicht umfasst. Diese sollen weiterhin im üblichen Verfahren ehrenamtlich besetzt werden.
Neben der Bedenken zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft stellt sich zudem die Frage, ob sich unter der Voraussetzung der großen zeitlichen sowie fachlichen Belastung überhaupt potentielle Interessenten für eine erneute ehrenamtliche Besetzung finden lassen würden.
Dementsprechend hat sich die Verwaltung in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr dazu entschieden, dass der Posten des hauptamtlichen Stadtbrandmeisters in der Folge des 31.03.2022 hauptamtlich besetzt werden soll.
Hierfür bedarf es jedoch noch einer Änderung der Vorgaben aus dem NBrandSchG, da dieses derzeit lediglich eine ehrenamtliche Besetzung des Postens vorsieht. Eine entsprechende Novelle des Gesetzes befindet sich in Vorbereitung. Derzeit erfolgt die Anhörung der Arbeitsgruppen. Die Verwaltung geht nach heutigem Informationsstand davon aus, dass durch die Novelle die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine hauptamtliche Besetzung geschaffen werden.
Bis dahin wird unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr an der Ausgestaltung des hauptamtlichen Postens gearbeitet. Dadurch wird sichergestellt, dass nach der erwarteten Novelle eine zeitnahe Besetzung im Hauptamt erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt auch hier gewohnt offen, vertrauensvoll und konstruktiv, sodass auch die Interessen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Celle angemessene Berücksichtigung finden werden.
