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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0107/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Westercelle befindliche neugebaute Erschließungsstraße mit Einhänger auf den Flurstücken 170, 285 und 290, Flur 6, Gemarkung Westercelle, gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Die im Ortsteil Westercelle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Gewerbegebiet Auf der Grafft“ neugebaute Erschließungsstraße dient der öffentlichen Erschließung des Gewerbegebietes. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Straße wurde von der Stadt Celle ausgebaut und soll jetzt als Ortsstraße gewidmet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine.

 

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Anlagen

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