Beschlussvorlage - BV/0218/21
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 GrH der Stadt Celle "Scheuener Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- Dezernat II; 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.10.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2021
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Nachrichtlich an folgenden Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 GrH der Stadt Celle „Scheuener Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Groß Hehlen
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 3,6 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: 1,6 ha
Geplante Nutzung: Gemeinbedarf, Gewerbe, Wohnen
Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 GrH der Stadt Celle „Scheuener Straße“ ist die planungsrechtliche Neuausrichtung von Teilbereichen entlang der Scheuener Straße. Der etwa 1,6 ha große Änderungsbereich wird im Norden durch das Schulgelände der Grundschule Groß Hehlen, im Osten durch die Scheuener Straße und im Westen durch vorhandene Wohnbebauung begrenzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 GrH der Stadt Celle „Scheuener Straße“ setzt für den Änderungsbereich eine Fläche für Gemeinschaftsgaragen sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest. Letztere begrenzt von ihrer Lage her das Plangebiet im Süden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt den Änderungsbereich etwa hälftig als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dar. Die Planung entspricht damit dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplans wurde seit Planaufstellung im Jahr 1966 nicht realisiert. Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 GrH der Stadt Celle „Sportgelände Groß Hehlen“ wurde zudem die Rechtsgrundlage für den Ausbau eines Sportplatzes für den Schulsport an anderer Stelle im Ortsteil geschaffen. Der Standort im Änderungsbereich wird daher nicht mehr für diese Nutzungen benötigt und kann einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die festgesetzten Gemeinschaftsgaragen wurden ebenfalls nicht realisiert.
Seit Planaufstellung haben sich vor allem im südlichen Änderungsbereich Entwicklungen ergeben, die die Festsetzungen des Bebauungsplans in Teilen funktionslos gemacht haben. An dieser Stelle soll die planungsrechtliche Konzeption an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Konkret handelt es sich um eine vorhandene und genehmigte Hotelnutzung.
Nördlich angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich die Grundschule Groß Hehlen. In Anbetracht der bevorstehenden gesetzlichen Umstellung auf verpflichtende Ganztagsbeschulung sowie dem zu erwartenden Anstieg der Schülerzahlen durch wohnbauliche Entwicklungen im Ortsteil Groß Hehlen besteht der Bedarf an der Erweiterung der vorhandenen Schulkapazitäten, die unter Umständen nicht innerhalb des vorhandenen Schulgeländes realisiert werden kann. Daher sollen innerhalb des Änderungsbereiches Schulerweiterungsflächen ausgewiesen werden.
Zudem wurde durch den Grundstückseigentümer der Wunsch nach Ausweisung von Wohnbauland in Teilen des Änderungsbereiches an die Verwaltung herangetragen.
Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Der Bebauungsplan selbst löst nur die zugehörigen Planungskosten aus. Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Planung anfallen, werden zum Teil durch den Flächeneigentümer getragen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grundschule Groß Hehlen stehen (Grunderwerb, Hochbau etc.), werden zu gegebener Zeit im Haushalt der Stadt Celle abgebildet.
Auswirkung für Integration: nein
Klimaauswirkungen: ja
Obwohl es sich um eine verhältnismäßig kleine Entwicklung innerhalb des bebauten Ortsteils handelt, sind klimarelevante Auswirkungen durch die Realisierung der Planung zu erwarten. Die Umwandlung einer in Teilen vorhandenen Grünfläche wirkt sich negativ auf die CO2-Bilanz aus. Teile des Änderungsbereiches werden nur formal umgewidmet, sind in der Örtlichkeit jedoch bereits überbaut, sodass sich in dort keine klimarelevanten Auswirkungen ergeben.
Im Rahmen des Verfahrens werden Maßnahmen geprüft, die zu einer Reduzierung der Klimaauswirkungen beitragen (z.B. grünordnerische Festsetzungen).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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631,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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733,1 kB
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