Beschlussvorlage - BV/0222/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 165 GrH "Wohngebiet nördlich Hehlensloh" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.10.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2021
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Groß Hehlen
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 4 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: 5,7 ha
Geplante Nutzung: Wohnen
Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken sollen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen in Groß Hehlen erschlossen werden. Im vorliegenden Fall soll, das Gelände des ehemaligen Betonwerkes Groß Hehlen nebst angrenzender Flächen für eine Wohnnutzung überplant werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 5,7 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt. Das Plangebiet wird im Westen durch die Scheuener Straße, im Süden durch das Wohngebiet Hehlensloh sowie eine Grünfläche im Osten begrenzt. Nördlich des Plangebietes schließen sich landwirtschaftliche Flächen an.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft sowie einen untergeordneten Teil an der Scheuener Straße als gemischte Baufläche dar. Um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden, werden im Rahmen des Verfahrens zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Im Tale II“ die Darstellungen des Flächennutzungsplans überwiegend in Wohnbauflächen geändert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit erweitertem Änderungsbereich wurde in der Zeit vom 15.03 bis 16.04.2021 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 23.03. (Absendedatum) bis zum 23.04.2021.
Die Planung sieht die Schaffung eines qualitativ hochwertigen, harmonischen und vernetzten Wohnquartiers vor. Dabei sollen die bisher durch das Betonwerk genutzten Flächen einer Nachnutzung zugeführt werden. Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohnbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung. Vorgesehen sind zudem unterschiedliche Bautypologien sowie verschiedene Grundstücksgrößen.
Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Die Entwicklung des Wohngebietes erfolgt durch einen externen Vorhabenträger. Dieser trägt sämtliche Kosten (Ankauf, Planungskosten, Erschließungskosten etc.). Im Laufe des Verfahrens wird dazu ein städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit dem Vorhabenträger geschlossen.
Auswirkung für Integration: nein
Klimaauswirkungen: ja
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivaliente entstehen werden. Um diese zu reduzieren, werden im Laufe des Verfahrens Regelungen, z.B. zur Durchgrünung sowie zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelungen, in den Bebauungsplan aufgenommen.
Über das eingebundene Planungsbüro werden im Laufe des Verfahrens klimarelevante Themen bearbeitet und eingebracht.
Zudem wird im weiteren Verfahren die städtische Klimaschutzbeauftragte in die Planungen eingebunden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,8 kB
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