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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0254/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a.)     den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Eigenbetriebsleiters, und

b.)     den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 1.156.043,73 € auf neue Rechnung vorzutragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2018 wurde durch den Leiter des Eigenbetriebes am 06.06.2021 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vom 17.08.2021 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-          entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für die Eigenbetriebe in Niedersachsen geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs Celler Zuwanderungsagentur zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

-          vermittelt der dem Anhang beigefügten Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes Celler Zuwanderungsagentur. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der KomHKVO und der EigenbetriebsVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 33 Abs. 2 EigenbtrVo i. V. m. § 322 Abs. 3 S.1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs mit dem ihm beizufügenden Rechenschaftsbericht geführt hat.“

 

 

 

Das Jahr 2018 schließt wie folgt ab:

im ordentlichen Ergebnis

1.140.717,39

im außerordentlichen Ergebnis

     15.326,34

Jahresüberschuss

1.156.043,73

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2018 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

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