Beschlussvorlage - AN/0353/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Ratsmitglieder Marks und Dr. Rodenwaldt "Einrichtung einer Vollzeitstelle für den Bereich der Heimaufsicht Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales und Integration
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Kenntnisnahme
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21.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Aufgabe der Heimaufsicht ist die Durchführung des Heimgesetzes (NuWG). Dabei ist sie für Bürger/innen und Betreiber/innen direkter Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, die im Zusammenhang mit Heimen oder einem Einzug und dem Leben im Heim entstehen können. Sie berät und informiert insbesondere Bewohner/innen, Angehörige sowie Träger über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten. Darüber hinaus haben die Heimaufsichtsbehörden die Aufgabe der Heimüberwachung, welche durch regelmäßig wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen erfolgt.
Bei der Heimüberwachung kommt es zu Überschneidungen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Um Doppelprüfungen möglichst zu vermeiden obliegt gemäß der "Gemeinsamen Empfehlung zur Zusammenarbeit des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsichtsbehörden" der Heimaufsichtsbehörde die Kontrolle der Prozess- u. Strukturqualität, während die Pflegequalität vom MDK geprüft wird. Der MDK verfügt für seine regelmäßig wiederkehrenden und anlassbezogenen Prüfungen über die erforderliche pflegefachliche Expertise. Kontrollen der Heimaufsicht werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt des LK Celle begleitet.
Die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörde stellt sich schwerpunktmäßig als Aufgabe des besonderen Verwaltungsrechts dar, welche bei den Mitarbeitenden vertiefte rechtliche Kenntnisse voraussetzt. Eine "pflegerische Fachkraft" ohne Verwaltungsausbildung könnte die Heimaufsicht dementsprechend lediglich bei Prüfungen in den Einrichtungen unterstützen. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem MDK, der auf Anregung der Heimaufsicht auch kurzfristig Anlasskontrollen durchführt, ist eine solche Unterstützung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,9 kB
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