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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0263/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt über die neue Richtlinie zum Anlage- und Schuldenmanagement.

 

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Sachverhalt:

 

Die Richtlinie zum Schuldenmanagement wird um die Themenbereiche Geldanlagen und Konzernfinanzierung erweitert. Im Zuge dieser Erweiterungen werden auch redaktionelle und organisatorische Aktualisierungen vorgenommen.

 

Die zunehmende finanzielle Belastung durch Verwahrentgelte und die vermehrten Forderungsausfälle kommunaler Gläubiger bei Bankanlagen bedingen die Notwendigkeit klarer Vorgaben für die Anlage kurz- bis mittelfristiger Liquiditätsüberschüsse. Die Beschränkungen auf Banken im Verbund deutscher Institutssicherungen (Landesbanken, Sparkassen und genossenschaftliche Institute) gewährleistet eine sehr hohe Ausfallsicherheit in Kombination mit moderaten Einsparpotentialen.

 

Um weiter steigenden Liquiditätskosten (sowohl für Guthaben als auch für Kredite) sowie der Verschlechterung der Kreditverfügbarkeit und Verteuerung des Kreditzinsaufwandes entgegenzuwirken, möchte der Fachdienst Finanzwirtschaft vermehrt Instrumente der Konzernfinanzierung nutzen.

Kontenpooling ist ein bereits seit 2018 im Einsatz befindliches Werkzeug und wird künftig auf die städtischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung erweitert. Hierdurch werden die Kosten für Verwahrentgelte, Kontokorrentzinsen und Bereitstellungsprovisionen sowie für Zwischenfinanzierungen konzernweit reduziert.

 

Über Gesellschafterdarlehen kann die Stadt Celle vorbehaltlich der Einzelfallgenehmigung der Kommunalaufsicht und des Rates (im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung) innerhalb des Stadtkonzerns als Kreditgeber die Verfügbarkeit von Fremdkapital für ihre Beteiligungen verbessern. Die Differenz zwischen dem marktgerechten Zinssatz des Gesellschafterdarlehens und des Zinssatzes für das zur Gegenfinanzierung aufgenommenen Kommunalkredites erzeugt einen Ertrag im Kernhaushalt.

 

Neben den o.g. Erweiterungen wurden einige redaktionelle und organisatorische Änderungen vorgenommen.

 

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Anlagen

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