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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0213/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in Rot dargestellt.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:

 

In § 11 Abs. 1 - 5 sind die Gebührensätze entsprechend den beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen geändert worden.

 

 

Gebührenberechnung

 

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2020 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2022 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2022 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2021 = 1,4 % und 2022 = 1,8 %) zu Grunde.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 liegen kalkulierte Sachkostensteigerungen

(2021 = 4,0 % und 2022 = 3,0 %) zu Grunde.

 

 

Schmutzwasser

 

Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:

 

  1. Durch geplante Sanierungsmaßnahmen in der Kanalunterhaltung kommt es in diesem

Bereich im Jahr 2022 voraussichtlich zu einer Kostensteigerung.

  1. Mit Abschluss der laufenden Sanierungsmaßnahmen des Klärwerks im Jahr 2021 wird sich der Aufwand für die Sanierung in diesem Bereich wieder verringern.
  2. Im Jahr 2020 hatte die Corona-Pandemie Einfluss auf die betrieblichen Abläufe.

Erforderliche Betriebsmittel waren nur mit langen Lieferzeiten oder teilweise gar nicht verfügbar. Um eine Gefährdung der Mitarbeiter durch fehlende Schutzausrüstung und erhöhte Infektionsrisiken zu vermeiden, wurde der Reinigungsschwerpunkt im Jahr 2020 in den Bereich Niederschlagswasserkanalisation verschoben. Dadurch ergab sich im Jahr 2020 eine Verringerung des Aufwands für den Bereich Schmutzwasserkanal. Im Jahr 2022 werden wieder vermehrt Schmutzwasserkanäle gereinigt.

 

Der Frischwasserverbrauch hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Der Planwert für das Jahr 2022 wurde unter Berücksichtigung zu verrechnender Wassermengen auf 3.529.157 m³ festgelegt.

 

Das Jahr 2020 schloss mit einem Defizit in Höhe von -92.884 € ab. Nach Verrechnung der Vorträge sowie sonstiger Erlöse ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 775.823 €.

Der Bestand der Vorträge aus Vorjahren beläuft sich zum 31.12.2020 auf 1.160.118 €.

Es wird empfohlen, einen Überschussanteil in Höhe von 300.000 € in die Kalkulation 2022 und den verbleibenden Anteil in Höhe von 475.823 € in die Kalkulation 2023 einfließen zu lassen.

 

Es wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für das Veranlagungsjahr 2022

auf 2,82 €/m³ festzusetzen.

 

Fettabscheider

 

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Für 2022 bleibt der Gebührensatz für Arbeiten innerhalb der Regelarbeitszeit unverändert. Auf Grund veränderter Kalkulationsergebnisse zur Grundpauschale für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit kann die Gebühr für die Leerung von Fettabscheidern außerhalb der Regelarbeitszeit leicht gesenkt werden.

 

Kleinkläranlagen

 

In 2020 war der Aufwand für die Entsorgung von Abwasser aus Kleinkläranlagen geringer als erwartet. Die Kalkulation für 2022 wurde daher angepasst. Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Kleinkläranlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit entsprechend zu senken.

 


Entsorgung von Abwasser aus dezentralen Sammelgruben

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter für Abwasser aus dezentralen Sammelgruben innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit sind im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten leicht anzuheben.

 

Entsorgung von belastetem Grundwasser und sonstigem Wasser

 

Die Entsorgungsgebühren je Kubikmeter für belastetes Grundwasser sowie sonstigen Wassers sind auf Grund geringerer erwarteter Kosten für die Abwasserreinigung im Klärwerk leicht zu senken.

 

Dienstleistungsstundensätze

 

Auf Grund veränderter Kalkulationsergebnisse für den Personaleinsatz im Kanalbetrieb kann der Dienstleistungsstundensatz für den Einsatz der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit leicht gesenkt werden.

  

Einbau eines Zweitwasserzählers

 

Die Gebühr für die Installation des Zweitwasserzählers durch den Beauftragten der Stadt Celle sowie die monatliche Gebühr für den Betrieb des Zählers bleiben unverändert.

 

 

Niederschlagswasser

 

Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:

 

  1. Durch geplante Sanierungsmaßnahmen in der Kanalunterhaltung kommt es in diesem Bereich im Jahr 2022 voraussichtlich zu einer Kostensteigerung.
  2. Im Jahr 2020 hatte die Corona-Pandemie Einfluss auf die betrieblichen Abläufe. Erforderliche Betriebsmittel waren nur mit langen Lieferzeiten oder teilweise gar nicht verfügbar. Um eine Gefährdung der Mitarbeiter durch fehlende Schutzausrüstung und erhöhte Infektionsrisiken zu vermeiden, wurde der Reinigungsschwerpunkt im Jahr 2020 in den Bereich Niederschlagswasserkanalisation verschoben. Dadurch ergab sich in diesem Bereich im Jahr 2020 eine Erhöhung des Aufwands im Vergleich zur ursprünglichen Kalkulation. Im Jahr 2022 werden wieder vermehrt Schmutzwasserkanäle gereinigt. Dadurch wird sich der Aufwand in diesem Bereich wieder verringern.
  3. Für die Jahre 2022ff sind umfangreiche Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für die Naturbecken geplant. Dadurch wird sich der Aufwand für die Unterhaltung dieser Bauwerke in den folgenden Jahren erhöhen.

 

Die zur Gebühr veranlagten Flächen sind in Folge der fortlaufenden Veranlagung leicht angestiegen. Die Bemessungsgrundlage für die Kalkulation 2022 wurde daher auf den aktuellen Stand von 4.144.066 m² angepasst.

 

Das Jahr 2020 schloss mit einem Defizit in Höhe von -217.200 € ab. Nach Verrechnung der Vorträge sowie der Gebührenerlöse aus rückwirkender Veranlagung ergibt sich ein Defizit in Höhe von -249.557 €.

Der Bestand der Vorträge aus Vorjahren beläuft sich zum 31.12.2020 auf -470.299 €.

Es wird empfohlen, einen Anteil des Defizits in Höhe von -100.000 € in die Kalkulation 2022 und den verbleibenden Anteil in Höhe von -149.557 € in die Kalkulation 2023 einfließen zu lassen.

 

Es wird empfohlen, die Niederschlagswassergebühr für das Veranlagungsjahr 2022 auf 0,80 €/m² festzusetzen. 

 

Dränagewasser (Einleitung in die Niederschlagwasserkanalisation)

 

Auf Grund der erwarteten Kostensteigerung für den Betrieb der Niederschlagswasserkanalisation sowie veränderter Kalkulationsdaten für die zu erwartende Wassermenge ist der Gebührensatz für die Einleitung von Dränagewasser in die Niederschlagswasserkanalisation anzuheben.

 

Entsorgung von unbelastetem sonstigem Wasser in die Niederschlagwasserkanalisation

 

Auf Grund der erwarteten Kostensteigerung für den Betrieb der Niederschlagswasserkanalisation sowie veränderter Kalkulationsdaten für die zu erwartende Wassermenge ist der Gebührensatz für die Einleitung unbelasteten sonstigen Wassers in die Niederschlagswasserkanalisation anzuheben.

 

Beiträge

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge für den Anschluss an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können unverändert bleiben.

 

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Anlagen

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