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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0257/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 108. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebiets: Wietzenbruch, südlich der Bebauung Anhaltweg, an der Straße Andertenhäusen

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,5 km (Stadtkirche)

Größe des Geltungsbereichs:   ca. 2,9 ha

Geplante Darstellungen:           Wohnbaufläche

 

Um der weiterhin großen Nachfrage an Baugrundstücken auf dem Celler Stadtgebiet zu entsprechen, beabsichtigt die Stadt Celle die Ausweisung von Wohnbauflächen am südöstlichen Rand des Siedlungskörpers von Wietzenbruch. Dies erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 „Wohngebiet Andertenhäusen“.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist der Änderungsbereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche dargestellt. Eine Wohnnutzung lässt sich aus dieser Vorgabe nicht entwickeln, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplans hin zu Wohnbauflächen erforderlich ist. Die Planung erfolgt im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 171 (siehe BV 0256/21).

 

Die Anhörung des Ortsrates Wietzenbruch erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Auswirkung für Integration: nein

 

Klimaauswirkungen: ja

 

Es ist davon auszugehen, dass die Planung klimarelevante Auswirkungen hat und im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äquvalente entstehen werden. Um diese zu reduzieren werden im Laufe des Verfahrens Regelungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung aufgenommen.

 

 

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Anlagen

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