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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0128/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

 

  1. die als Anlage beigefügte Aufhebungssatzung der ursprünglichen Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen und

 

  1. die als Anlage beigefügte neue Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen in der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

  1. Die vorhandene Satzung der Ablöse von notwendigen Einstellplätzen wurde 1993 vom Rat der Stadt Celle beschlossen und besteht bis heute in der heutigen Form. Lediglich die Ablösewerte in DM wurden 2002 in entsprechende Euro Werte geändert, wobei die Höhe unverändert niedrig geblieben ist.

In der Zwischenzeit sind sowohl die Grundstückspreise als auch die Erlöse aus Immobilienverkäufen und Vermietungen deutlich gestiegen.

Darüber hinaus gab es 2012 eine bedeutende Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung, welche in Bezug auf die Ablöse von Stellplätzen eine erhebliche Veränderung eingeführt hat. Vor der Novellierung lag es im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde im Ausnahmefall eine Ablösung der erforderlichen Einstellplätze zuzulassen. Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung in 2012 hat zur Folge, dass keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten mehr vorzuliegen brauchen und führt dazu, dass die Bauaufsichtsbehörde kein Ermessen mehr ausüben kann, wenn eine Satzung erlassen ist. Grundsätzlich wäre somit eine Ablösemöglichkeit für jedes Bauvorhaben möglich.

 

  1. Ziel der neuen Ablösesatzung ist es, die örtliche Infrastruktur zu entlasten, indem die Anzahl der Ablösungen von Einstellplätzen reduziert wird und im Gegenzug Parkplätze auf privaten Grundstücken erstellt werden. In einigen Stadtteilen ist bereits ein erheblicher Parkdruck vorhanden, der durch die Herstellung von Parkplätzen reduziert werden soll. Des Weiteren entstehen in Teilbereichen von Straßenzügen Probleme hinsichtlich der Durchfahrten von Feuerwehrzufahrten durch den behindernden ruhenden Verkehr.


Ein weiteres Ziel der neuen Ablösesatzung ist es ebenso, die wirtschaftliche Situation in der Altstadt zu verbessern. Um dem hohen Leerstand von Gewerbeflächen entgegenzuwirken, wird die Ablösesumme für Einstellplätze innerhalb der Altstadt reduziert. Den Gewerbetreibenden soll so eine gewisse wirtschaftliche Erleichterung zukommen.

 

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