Beschlussvorlage - BV/0153/21-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen in der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.07.2022
|
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlage zunächst für den Standort am Bomann-Museum in Celle.
2) Der Rat beschließt, die avisierten öffentlichen Toilettenanlagen Neue Straße 2 und Schlossplatz 1 zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung einzufügen.
Sachverhalt:
zu 1)
In den letzten Jahren ist es in der öffentlichen Bedürfnisanstalt am Bomann-Museum immer wieder zu Ausfällen durch massive Fehlnutzungen und Sachbeschädigungen durch diverse Nutzende gekommen. Dies konnte auch durch regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst nicht reduziert werden.
Zu den zeitlichen Ausfällen kommen noch entsprechende finanzielle Aufwendungen für die Reparaturen hinzu. Die Bauunterhaltungskosten (im Wesentlichen aufgrund von Vandalismus) beliefen sich in den letzten drei Jahren auf durchschnittlich rund 4.700 €. Im Vergleich dazu beliefen sich die Bauunterhaltungskosten der WC-Anlage Hafenstraße, wenngleich die Anlage kleiner ist, auf rund 750 € (Stand 2020). Hinzukommen weitere Kosten für Sonderreinigungen je „Fehlnutzung“ von rund 100 €.
Um diese mutwilligen Eingriffe in die Funktionsfähigkeit der Bedürfnisstätte weitestgehend zu minimieren und um eine funktionstüchtige, saubere WC-Anlage für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stellen zu können, ist die Installation von Bezahlautomaten vorgesehen.
Die Installation der Bezahlautomaten beläuft sich inkl. aufwendiger Anpassungsarbeiten für Elektroversorgung und Anpassung der Bestandstüren an die E-Öffnung auf geschätzte 10.000 €. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungsgebühr in Höhe von 0,50 € und der Annahme von rund 200 Nutzungen pro Tag hat sich die vorbenannte Investition nach 100 Tagen amortisiert.
Für die jährliche Wartung der beiden Bestandstüren mit E-Öffnung wird ein finanzieller Aufwand in Höhe von 600 € (300 € je Tür) geschätzt.
zu 2)
Seitens der Stadt Celle ist zum einen vorgesehen, den Standort Neue Straße 2 umzubauen und wieder als öffentliche Toilettenanlage in Betrieb zu nehmen. Zum anderen soll der Schlossplatz 1 ebenfalls zu einer öffentlichen Bedürfnisstätte umgebaut werden. Da die Entscheidung für ein entsprechendes Bezahlsystem planerische, bauliche und dementsprechend finanzielle Auswirkungen hat, ist ein diesbezüglicher Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
110,4 kB
|
