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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0086/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt wie folgt:

 

1.     Die Stadt Celle führt ab sofort die Ehrenamtskarte zu den Bedingungen des Landes Niedersachsen ein. Die vorgeschlagene Vergabepraxis des Landes wird übernommen. Eine Begrenzung der auszugebenden Karten findet nicht statt.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, eine angemessene Form für die Ausgabe der Karten zu entwickeln.

3.     Die Benutzungs- und Entgeltordnungen der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs werden entsprechend dem Vorschlag geändert.

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Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 04.03.2008 die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Ehrenamtskarte vorzubereiten und die notwendigen Gespräche zu führen.

Die geplanten Vergünstigungen durch die Ehrenamtskarte erfordern Änderungen der Entgeltordnungen für das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek und müssen vom Rat beschlossen werden. Die Regeln zur Vergabepraxis der Ehrenamtskarte sind ebenfalls dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Land Niedersachsen hat in Anlehnung an das Land Hessen die Ehrenamtskarte konzipiert, um ehrenamtliche Arbeit zu honorieren. Das Projekt wurde von kommunalen Spitzenverbänden begleitet. Die Städte und Gemeinden sind Ansprechpartner für die ehrenamtlich Tätigen.

 

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Ehrenamtskarte sind:

 

·        Mindestalter 18 Jahre.

·        Die Tätigkeit muss freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert sein.

·        Die Tätigkeit muss mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ausgeübt werden.

·        Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht das freiwillige Engagement bereits seit mindestens drei Jahren (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und der Wunsch besteht, das Ehrenamt auch künftig auszuüben.

·        Die Antragsteller üben ihr Engagement in Niedersachsen aus oder sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.

 

Die Stadt Celle könnte diese Bedingungen durch zusätzliche Anforderungen verändern. Zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen innerhalb des Landes sollte davon allerdings abgesehen werden. Nach Kontakten mit dem Landkreis Celle werden der Landkreis und die Stadt Bergen sowie die Gemeinden im Landkreis Vergünstigungen vorsehen und sich dabei an den Kriterien des Landes orientieren. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kriterien des Landes unverändert zu übernehmen.

 

Die Ehrenamtskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Die Karte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften in eigener Verantwortung verliehen und ausgegeben. Insbesondere regeln sie Verfahren, Zahl der auszugebenden Karten, Gültigkeitsdauer und Form der öffentlichen Überreichung. Die Antragsformulare werden entgegengenommen und an die Niedersächsische Staatskanzlei gesandt. Von dort werden die Ehrenamtskarten zu bestimmten Druckterminen gedruckt und anschließend den Kommunen zur Verfügung gestellt.

 

Welche finanziellen Auswirkungen die Ehrenamtskarte haben wird, lässt sich abschließend nicht beurteilen. Mit Blick auf die Erfahrungen in Hessen dürften die Einnahmeausfälle nicht ins Gewicht fallen bzw. sogar durch den Werbeeffekt der Ehrenamtskarte diese mehr als kompensieren. Außerdem bringen Ehrenamtskarteninhaber-/innen in aller Regel eine zahlende Begleitperson mit.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in den folgenden kulturellen Einrichtungen Vergünstigungen wie folgt anzubieten (regulärer Eintrittspreis in Klammern):

 

·        Kunst & Bühne:                   ermäßigter Eintrittspreis 7 €                                      (11 €)

·        Bomann-Museum:               ermäßigter Eintrittspreis 2 €                                         (3 €)

·        Kunstmuseum:                    ermäßigter Eintrittspreis 2 €                                         (3 €)

·        Residenzmuseum:              ermäßigter Eintrittspreis 2 €                                         (3 €)

·        Stadtarchiv:                         ermäßigter Eintritt für 1 Tag 2,50 €                              (5 €)

ermäßigter Eintritt für 1 Woche 10 €              (15 €)

ermäßigter Eintritt für 1 Monat 15 €                           (25 €)

·        Stadtbibliothek:                   ermäßigter Leseausweis 3,50 €                                (10 €)

 

Besuche im Haeslermuseum, Garnisonsmuseum, Schützenmuseum sowie in der Synagoge sind frei. Einer Änderung bedarf es hier damit nicht.

 

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Celle möchte das ehrenamtliche Engagement ebenfalls honorieren und ist bereit, die Eintrittspreise für den Besuch des Celler Badelandes wie folgt zu ermäßigen:

 

·          Eintritt Hallenbad 3,50 € statt 4,30 €

·          Eintritt Freibad 2,50 € statt 3,00 €

 

Einrichtungen des Landes geben in der Regel bereits Vergünstigungen aus. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten zum Beispiel für den Besuch der Hengstparade einen Nachlass von 10 %. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite www.freiwilligenserver.de unter der Rubrik „Ehrenamtskarte“.

 

 

Die Entgelte für die Benutzung des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek werden in den jeweiligen Benutzungs- und Entgeltordnungen der Stadt Celle festgelegt. Die erforderlichen Änderungen sind beigefügt.

 

Die neben der Ehrenamtskarte existierende Jugendleiterkarte (Juleica) honoriert das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit. Sie wird bereits ab dem 16. Lebensjahr ausgegeben. Es wird unter anderem ein fünfzigstündiger Lehrgang vorausgesetzt. Sie bleibt eine wichtige Form der Anerkennung in diesem Bereich. Eine problemlose Koexistenz beider Karten sollte sichergestellt werden.  Es wäre aus Sicht der Verwaltung daher sinnvoll, den Inhabern der Juleica die gleichen Vergünstigungen zu gewähren wie den Inhabern der Ehrenamtskarte.

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Anlagen

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