Beschlussvorlage - BV/0086/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der Ehrenamtskarte in der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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16.04.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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24.04.2008
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt wie folgt:
1.
Die
Stadt Celle führt ab sofort die Ehrenamtskarte zu den Bedingungen des Landes
Niedersachsen ein. Die vorgeschlagene Vergabepraxis des Landes wird übernommen.
Eine Begrenzung der auszugebenden Karten findet nicht statt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine angemessene Form für die Ausgabe der Karten zu
entwickeln.
3.
Die
Benutzungs- und Entgeltordnungen der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs werden
entsprechend dem Vorschlag geändert.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner
Sitzung am 04.03.2008 die Verwaltung beauftragt, die Einführung der
Ehrenamtskarte vorzubereiten und die notwendigen Gespräche zu führen.
Die geplanten Vergünstigungen durch die Ehrenamtskarte
erfordern Änderungen der Entgeltordnungen für das Stadtarchiv und die
Stadtbibliothek und müssen vom Rat beschlossen werden. Die Regeln zur
Vergabepraxis der Ehrenamtskarte sind ebenfalls dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Das Land Niedersachsen hat in Anlehnung an das Land Hessen die
Ehrenamtskarte konzipiert, um ehrenamtliche Arbeit zu honorieren. Das Projekt
wurde von kommunalen Spitzenverbänden begleitet. Die Städte und Gemeinden sind
Ansprechpartner für die ehrenamtlich Tätigen.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Ehrenamtskarte sind:
·
Mindestalter
18 Jahre.
·
Die
Tätigkeit muss freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert sein.
·
Die
Tätigkeit muss mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
ausgeübt werden.
·
Zum
Zeitpunkt der Beantragung besteht das freiwillige Engagement bereits seit
mindestens drei Jahren (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und der
Wunsch besteht, das Ehrenamt auch künftig auszuüben.
·
Die
Antragsteller üben ihr Engagement in Niedersachsen aus oder sind außerhalb
Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Die Stadt Celle könnte diese Bedingungen durch zusätzliche
Anforderungen verändern. Zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen innerhalb des
Landes sollte davon allerdings abgesehen werden. Nach Kontakten mit dem
Landkreis Celle werden der Landkreis und die Stadt Bergen sowie die Gemeinden
im Landkreis Vergünstigungen vorsehen und sich dabei an den Kriterien des
Landes orientieren. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kriterien des
Landes unverändert zu übernehmen.
Die Ehrenamtskarte ist personengebunden und nicht
übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Die Karte wird
von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften in eigener Verantwortung
verliehen und ausgegeben. Insbesondere regeln sie Verfahren, Zahl der
auszugebenden Karten, Gültigkeitsdauer und Form der öffentlichen Überreichung.
Die Antragsformulare werden entgegengenommen und an die Niedersächsische
Staatskanzlei gesandt. Von dort werden die Ehrenamtskarten zu bestimmten
Druckterminen gedruckt und anschließend den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Welche finanziellen Auswirkungen die Ehrenamtskarte haben
wird, lässt sich abschließend nicht beurteilen. Mit Blick auf die Erfahrungen
in Hessen dürften die Einnahmeausfälle nicht ins Gewicht fallen bzw. sogar
durch den Werbeeffekt der Ehrenamtskarte diese mehr als kompensieren. Außerdem bringen
Ehrenamtskarteninhaber-/innen in aller Regel eine zahlende Begleitperson mit.
Die Verwaltung schlägt vor, in den folgenden kulturellen
Einrichtungen Vergünstigungen wie folgt anzubieten (regulärer Eintrittspreis in
Klammern):
·
Kunst
& Bühne: ermäßigter
Eintrittspreis 7 € (11
€)
·
Bomann-Museum: ermäßigter Eintrittspreis 2
€ (3
€)
·
Kunstmuseum: ermäßigter Eintrittspreis 2
€ (3
€)
·
Residenzmuseum: ermäßigter Eintrittspreis 2
€ (3
€)
·
Stadtarchiv: ermäßigter Eintritt für
1 Tag 2,50 € (5
€)
ermäßigter Eintritt
für 1 Woche 10 € (15 €)
ermäßigter Eintritt für 1 Monat 15
€ (25
€)
·
Stadtbibliothek: ermäßigter Leseausweis 3,50
€ (10
€)
Besuche im Haeslermuseum, Garnisonsmuseum, Schützenmuseum
sowie in der Synagoge sind frei. Einer Änderung bedarf es hier damit nicht.
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Celle möchte das
ehrenamtliche Engagement ebenfalls honorieren und ist bereit, die
Eintrittspreise für den Besuch des Celler Badelandes wie folgt zu ermäßigen:
·
Eintritt
Hallenbad 3,50 € statt 4,30 €
·
Eintritt
Freibad 2,50 € statt 3,00 €
Einrichtungen des Landes geben in der Regel bereits
Vergünstigungen aus. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten zum Beispiel für den
Besuch der Hengstparade einen Nachlass von 10 %. Weitere Informationen
findet man auf der Internetseite www.freiwilligenserver.de unter der Rubrik
„Ehrenamtskarte“.
Die Entgelte für die Benutzung des Stadtarchivs und der
Stadtbibliothek werden in den jeweiligen Benutzungs- und Entgeltordnungen der
Stadt Celle festgelegt. Die erforderlichen Änderungen sind beigefügt.
Die neben der Ehrenamtskarte existierende Jugendleiterkarte
(Juleica) honoriert das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit. Sie wird
bereits ab dem 16. Lebensjahr ausgegeben. Es wird unter anderem ein fünfzigstündiger
Lehrgang vorausgesetzt. Sie bleibt eine wichtige Form der Anerkennung in diesem
Bereich. Eine problemlose Koexistenz beider Karten sollte sichergestellt
werden. Es wäre aus Sicht der Verwaltung
daher sinnvoll, den Inhabern der Juleica die gleichen Vergünstigungen zu
gewähren wie den Inhabern der Ehrenamtskarte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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