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Ihre Eheschließung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Nach der Eheschließung

Ich führe nach der Eheschließung einen neuen Familiennamen. Bis wann muss ich einen neuen Ausweis beantragen?

Neue Ausweisdokumente, wie beispielsweise den Personalausweis sollten Sie schnellstmöglich im Bürgerbüro neu beantragen. Soll es gleich nach der Trauung in die Flitterwochen gehen, ist die Beantragung der Dokumente auch schon vor der standesamtlichen Trauung möglich.

Wie wird die Steuerklasse geändert?

Wenden Sie sich bitte hierzu an das für Sie zuständige Finanzamt.

An wen müssen wir uns wenden, wenn wir gerne eine Gütertrennung (z.B. in Form eines Ehevertrages) vereinbaren möchte?

Das Aufsetzen eines Ehevertrages ist beim Standesamt nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Notar Ihrer Wahl.

Wir möchten auch kirchlich heiraten. Welche Voraussetzungen müssen wir hierfür erfüllen?

Weitere Informationen rund um Ihre kirchliche Trauung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kirchenverwaltung.

Wie kann ich unsere in Deutschland geschlossene Ehe im Ausland registrieren lassen?

Informationen bezüglich eine Registrierung Ihrer geschlossenen Ehe erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir haben im Ausland geheiratet. Müssen wir unsere Eheschließung in Deutschland registrieren lassen?

Hat ein deutscher Staatsangehöriger und/oder eine deutsche Staatsangehörige im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland (Wohnsitz bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland) nachbeurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung gibt es nicht.

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.