Anlass und Ziel der Planung
Durch die Reduzierung der alliierten Streitkräfte und den Abzug der Streitkräfte der britischen Rheinarmee stand kurzfristig auch das ca. 12 ha. große Gelände der ehemaligen Heidekaserne mit großem Gebäudebestand für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Auf Grund dieser Entwicklung hat die Stadt Celle die Chance wahrgenommen, durch Umnutzung der Fläche der einstmals größten Kaserne des Deutschen Reiches eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern. Es ist vorgesehen, diese innerörtliche, zentrumsnahe Fläche für Wohnen, Mischnutzungen und Gemeindebedarfseinrichtungen auszuweisen.
Planungsverfahren
Frühzeitig, im Jahr 1991, wurde durch eine Projektgruppe ein Symposium durchgeführt, um städtebauliche Leitvorstellungen zur Entwicklung der Konversionsflächen zu erarbeiten. Die Beauftragung einer städtebaulichen Rahmenplanung im April 1993 sowie umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, Vorüberlegungen zu neuen Nutzungen sowie Vorschläge zur Umsetzung und zum weiteren Verfahren lieferten die Voraussetzungen für das weitere Planungsverfahren. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten wurde die städtebauliche Entwicklung durch die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie in den hieraus entwickelten bauleitplanerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 konkretisiert. Die Festsetzungen des parallel erarbeiteten Grünordnungsplanes wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Bebauungsplan war somit rechtskräftig.
Besondere Merkmale der nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Bereich Heidekaserne
Zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung sollten kurzfristig Möglichkeiten zum Bau auch von Eigentumswohnungen geschaffen werden. Die Flächen der ehemaligen Heidekaserne eigneten sich deshalb besonders gut, da die Entfernung zur Innenstadt und den dortigen Versorgungseinrichtungen nur ca. 600 m beträgt und so die vorhandene Infrastruktur voll genutzt werden kann. Das Ziel einer "Stadt der kurzen Wege" wurde umgesetzt. Der Bebauungsplan ging von einer flächenschonenden drei- bis viergeschossigen Bebauung mit relativ hoher Verdichtung (GFZ = 1,0 bis 1,2) aus, die Ausrichtung der Wohnungen nach Süden oder Westen. Insgesamt könnten rund 300 Wohnungen errichtet werden.
Die derzeit auf unterschiedliche Liegenschaften verteilte Stadtverwaltung wurde konzentriert, indem die denkmalgeschützten großen Gebäude der Kaserne (Block 14, 17 und 21) sowie die rückseitigen Kfz-Hallen optimal umgebaut wurden. Ein weiterer Vorteil des Standortes lag in der Nähe zu den Grün- und Erholungsbereichen der innerstädtischen Parkanlagen. Hierdurch waren auch besondere Voraussetzungen für Mischnutzungen wie Vergnügen, Erholung, Hotels und Dienstleistungen gegeben.
Der historische Französische Garten wurde nach Süden hin durch Aufhebung der bisher trennenden Maulbeerallee als Verkehrsstraße und durch neue Grünstrukturen im Plan gebiet erweitert. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen und andere Stellflächen wurden entsiegelt. Vor dem Hauptgebäude wurde ein platzartiger Raum in dreieckiger Form als „Stadtgarten“ neugestaltet werden. Der Grünordnungsplan, der sich auf das Plangebiet und den Französischen Garten bezog, ermittelte als Kompensationsumfang u.a. insgesamt 382 neu anzupflanzende Bäume, von denen 362 im Plangebiet gepflanzt wurden. Das Regenwasser wurde im Baugebiet versickert bzw. in offenen Mulden abgeleitet. Zur Berechnung der Geräuschimmissionen aus dem Straßenverkehr und dem vorhandenen Biergarten/Tanzschloss (Stadtpalais) wurde 1995 ein schalltechnisches Gutachten durch den TÜV - Hannover/Sachsen-Anhalt e.V. erarbeitet und die Ergebnisse in den Bebauungsplan integriert.