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Hortbetreuung

Wer kann den Hort besuchen?

Der Hort steht Kindern ab der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres offen.

  • Vertragsbeginn: jeweils zum 1. eines Monats
  • Kündigung: bis zum 15. eines Monats zum Monatsende möglich

Betreuung und Kosten

Kinder der 1. Klasse (ab Schuljahr 2026/2027)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige (= achtstündige) Betreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Schuljahren schrittweise erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder.

Betreuungsangebote

AngebotKosten
Freitag bis 16:30 Uhr  kostenfrei
Montag bis Donnerstag nach dem Ganztag bis 16:30 Uhr 15,00 € pro Monat
Ferienbetreuung (8:00–16:30 Uhr) nach den Vorgaben des Landkreises

Wichtig:
Für die Betreuung von Montag bis Donnerstag sowie für die Ferienbetreuung ist für jeden Sorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.

Der Antrag für die Ferienbetreuung der zukünftigen Erstklässler wird zeitnah bereitgestellt. Bitte beachten Sie dazu in Kürze weitere Informationen auf unserer Webseite.

Kinder ab der 2. Klasse

Bis der gesetzliche Anspruch auch für die jeweilige Klassenstufe gilt, gelten die bisherigen Regelungen.

Betreuungsangebote

AngebotKosten
Freitag bis 16:30 Uhr 15,00 € pro Monat
Montag bis Freitag nach dem Ganztag bis 16:30 Uhr einschließlich Ferienbetreuung  53,00 € pro Monat
Nur Ferienbetreuung (8:00–16:30 Uhr)  28,00 € pro Monat

Wichtig: Für alle kostenpflichtigen Angebote ist für jeden Sorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.

Zusätzliche Betreuungszeiten

Diese Angebote können für alle Klassenstufen gebucht werden:

AngebotKosten
Frühdienst (7:00–8:00 Uhr oder 7:30–8:00 Uhr) 12,00 € pro angefangene halbe Stunde und Monat
Spätdienst (16:30–17:00 Uhr) 12,00 € pro halbe Stunde und Monat

Bitte beachten: Der Frühdienst wird nur an den Grundschulen Waldweg, Westercelle und Wietzenbruch angeboten.

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet je nach besuchter Grundschule an unterschiedlichen Standorten statt:

  • Grundschule Westercelle und Grundschule Altencelle: Ferienbetreuung an der Grundschule Westercelle
  • Alle übrigen Grundschulen: Ferienbetreuung an der Grundschule Heese Süd

Ob eine Ferienbetreuung benötigt wird, wird jeweils einige Wochen vor Beginn der Ferien abgefragt.


Wir informieren Sie gerne über die

Die Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SBG VIII kann beim Jugendamt, Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle, beantragt werden.