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Bauordnung

Die Stadt Celle - vertreten durch den Fachdienst Bauordnung (FD 63) - nimmt im übertragenen Wirkungskreis die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Celle für den Vollzug der Baugesetze (z.B. Baugesetzbuch (BauGB), Niedersächsische Bauordnung (NBauO)) zuständig. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Celle für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig.

Untere Denkmalschutzbehörde

Die Beratung ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches. Baurechtliche und denkmalfachliche Fragen können im Vorfeld erörtert werden.

Stadtplanung

Das Aufgabenfeld der Abteilung Stadtplanung spannt sich von großräumigen Untersuchungen über die Entwicklung des gesamten Stadtgebietes bis zur Umgestaltung öffentlicher Plätze und der Ausgestaltung der Stadtmöblierung. Es umfasst sowohl die klassische Stadtplanung mit der Erarbeitung und Betreuung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle als auch die Landschaftplanung und die Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes.

Wenn Sie Interesse an der planerischen Situation und der künftigen Entwicklung des Stadtgebietes haben, informieren wir Sie gerne.