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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung ist ein Grundrecht. Die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt sich innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung an der Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist

  • Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und bei Gleichstellungsproblemen.

Sie informiert

  • über aktuelle Themen und Fragen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung. Sie führt Veranstaltungen durch. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.

Sie kooperiert

  • mit den Personen, Organisationen sowie Institutionen, die sich mit Gleichstellungs- und Frauenthemen beschäftigen. Sie pflegt die Kontakte.

Sie organisiert

  • Arbeitskreise und beteiligt sich an Arbeitsgruppen.

Sie wirkt mit

  • an Rats- und Verwaltungsvorlagen, die für den Aufgabenbereich relevant sind.

Sie veröffentlicht

  • Informationsmaterial zu aktuellen Themen.