Schloßplatz
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Als Motiv auf dem Stromkasten am Schlossplatz ist eine Postkarte zu sehen. Die Postkarte zeigt die Straßenecke Schlossplatz/ Westcellertorstraße mit Blick in Richtung Großer Plan.
In der eingefangenen Straßenszene ist auf der linken Bildhälfte eine Litfaßsäule zu sehen. Diese Form der Außenwerbung verwirklichte Ernst Litfaß erstmals 1855 in Berlin. Auch heutzutage ist die Litfaßsäule weiterhin in Städten wie Berlin oder Düsseldorf präsent. Die bestehenden Litfaßsäulen werden dort als Mobilfunkmast verwendet.
Direkt neben der Litfaßsäule ist eine Straßenbahn der Celler Straßenbahn GmbH. Von 1907 bis 1956 beförderten Straßenbahnen Personen. Das Streckennetz wurde bis 1928 auf sechs Kilometer erweitert. Das Foto kann also erst 1907 oder später entstanden sein.
Auf der Originalpostkarte ist als Titel »Celle. Westcellerthorstraße« vermerkt. Das »h« vor dem »t« war verstärkt im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) gebräuchlich. Als einer der Beschlüsse der zweiten Rechtschreibereform von 1901 wurde der Wegfall des »h« nach einem »t« beschlossen. Diese heute unübliche Schreibweise legt also eine Entstehung des Fotos im Deutschen Kaiserreich nahe.
Auf der rechten Bildhälfte ist ein Gewerbe zu erkennen. Die Bauklempnerei des königlichen Hofklempnermeisters Louis Hoerichs. Zwischen 1890 und 1892 ist Louis Hoerichs mit seinem Gewerbe ins Haus Westcellertorstraße 6 eingezogen.
Vorher hatte Hoerichs ein paar Häuser weiter in der Westcellertorstraße 12 seine Bauklempnerei.Text: Stadtarchiv Celle
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An exponierter Lage zwischen Schloss und Stechbahn sticht am Schlossplatz das Bomann-Museum für Kunst und Kultur sofort ins Auge.
Als »Vaterländisches Museum« wurde es 1892 gegründet und erhielt zwischen 1903 und 1907 auf dem Gelände der ehemaligen Burgvogtei (bis 1852) einen Neubau.
Der Fabrikant und Mitbegründer Wilhelm Bomann war an der Planung beteilig und bestimmte ab 1898 die Geschicke des Museums, zu dessen Ehren es 1928 in Bomann-Museum umbenannt wurde. Als Anhänger der erstarkenden Heimatbewegung reduzierte er die Sammlungen auf ländliche Kulturgeschichte, Stadtgeschichte und hannoversche Militärgeschichte.
Der Hannoveraner Architekt Alfred Sasse schuf unter Einbeziehung älterer Bauteile und anliegenden Gebäuden eine Mischung aus verschiedenen historischen Baustilen, um den architektonischen Charakter der Stadt widerzuspiegeln.
In der Fassade werden Bauweisen von Burgen und Bürgerhäusern mit Elementen der Gotik und Weserrenaissance in Fachwerk und Massivbau verwoben. Spöttisch bezeichnete Hermann Löns das Gebäude als »veritablen Architekturpudding«.
Die Sandsteinskulptur auf der Fassade zeigt Otto II. den Strengen (um 1266-1330), Herzog von Braunschweig-Lüneburg, als Idealbild eines Herrschers. Die Krone und der Löwe als Wappentier der Welfen verweisen auf seine herzogliche Herkunft.
Die Skulptur wurde vom Bildhauer Ferdinand Hartzer (1838-1906) gestaltet und von Josef Drischler (1838-1917) ausgeführt. In seiner linken Hand trägt der Herzog das Celler Schloss, während das Schwert in der rechten die Gerichtsbarkeit symbolisiert. Der steinerne Baldachin (Zierdach) über der Skulptur wurde wahrscheinlich vor 1945 entfernt.
Im Hintergrund ist das Hauptgebäude des heutigen Oberlandesgerichts zu sehen.
Das Gebäude im charakteristischen Rundbogenstil wurde 1837 bis 1842 auf dem Gelände des sogenannten »Herzoginenstalls« und einer Wagenremise der Vorburg errichtet.
Bereits 1711 wurde in Celle das Oberappellationsgericht eingerichtet und tagte bis 1843 in der benach-barten Kanzlei. Das Recht auf ein eigenes Appellationsgericht hatte Kurfürst Ernst August von Hannover, mit der Erlangung der Kurwürde, erreicht. Dies bedeutete, dass die Kurlande nicht mehr der obersten Gerichtsbarkeit des Reiches unterstand und eine Berufung vor dem Reichskammergericht in Wetzlar ausgeschlossen war. Unter dem Giebel ist die Inschrift »Ernestvs Avgvstvs Rex MDCCCXL« zu lesen. Das Oberlandesgericht unterstrich die Bedeutung der Stadt Celle als zweite Residenz des Königreich Hannover.
In Folge der Reichsjustizgesetze und der angestrebten Rechtseinheit im Deutschen Reich wurde das Oberappellationsgericht 1879 in eines der 14 preußischen Oberlandesgerichten umgewandelt.
Heute steht das Oberlandesgericht im Gerichtsaufbau über den Amts- und Landgerichten und unter dem Bundesgerichtshof und gehört zur »ordentlichen Gerichtsbarkeit«.
Text: Stadtarchiv Celle
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Auf dem Foto sind zwei der markanteren Gebäude Celles zu sehen. Zunächst im Vordergrund das heutige Bomann-Museum und im Hintergrund, teils von Bäumen verdeckt das Oberlandesgericht Celle. Aufgenommen wurde das Foto an der Straßenecke Stechbahn/ Schlossplatz. Die Einmündung zur Stechbahn ist deutlich erkennbar.
Der Stromkasten befindet sich auf der Richard-Katzenstein-Straße neben dem erwähnten Oberlandesgericht. Dr. Richard Katzenstein war Richter und ab 1929 Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Celle. Unter der nationalsozialistischen Herrschaft wurde er als Jude 1934 zwangsweise in den Ruhestand versetzt.
Als Sohn des hannoverschen Kaufmannes Sigmund Katzenstein wurde er 1878 geboren. In Freiburg, Halle und Berlin studierte er bis 1900 Rechtswissenschaft. Bereits während seines Referendariats in Peine war er antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt, die ihn in seiner beruflichen Laufbahn stark behinderten. Trotz dieser Schwierigkeiten promovierte er 1901, legte seine große juristische Staatsprüfung 1904 ab und wurde 1905 zum Gerichtsassessor ernannt.
Es folgte eine Vielzahl an Anstellungen und Vertretungen u.a. an den Amtsgerichten Celle, Hildesheim, Lüneburg und Geestemünde sowie den Landgerichten Lüneburg und Hannover. Trotz guter fachlicher Beurteilungen blieben seine Bewerbungen für Richterstellen jahrelang erfolglos.
Der Hildesheimer Landgerichtspräsident von Detten lehnte diese aufgrund seiner antisemitischen Ressentiments ab: „Bei den hier herrschenden Umständen kann ich die Ernennung nicht befürworten wegen der Religion des Bewerbers. Seine gesellschaftliche Stellung würde hier eine schiefe sein und das Ansehen des Gerichts schädigen.“
Auch seine Verlobung mit der jüdischen Bankierstochter Lilli Dux wurde ihm negativ ausgelegt.
1920 wurde Katzenstein mit 42 Jahren zum Richter am Oberlandesgericht Celle berufen und 1929 erfolgte die Ernennung zum Senatspräsidenten. Er war nun „höchster Richter jüdischen Glaubens in der Provinz Hannover“.
Unter den Nationalsozialisten trat am 7. April 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums in Kraft. Zweck des Gesetzes war die schrittweise Entfernung kommunistischer, sozialdemokratischer und jüdischer Beamte und Angestellte aus dem Staatsdienst.
Der Präsident des Oberlandesgerichts und NSDAP Mitglied Adolf von Garßen trieb die Entlassungen politischer und jüdischer Mitarbeiter aktiv voran. Obwohl Dr. Katzenstein als „Altbeamter“ seine Stellung hätte behalten können, wurde er vom preußischen Justizminister am 20. Juni 1933 ans Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg versetzt.
Seinen Dienst konnte er aber nur einen Tag ausüben. Vor seinem Haus wurden er und seine Familie von einer Menschenmenge bedroht. Sein Gesuch Polizeischutz für seinen Dienstweg zu erhalten, wurde abgelehnt, stattdessen wurde er angewiesen, sein Haus nicht mehr zu verlassen. Mit Wirkung zum 1. Februar 1934 wurde Katzenstein aus „rassischen“ und politischen Gründen im Oktober 1933 in den Ruhestand versetzt. Als Demokrat war Katzenstein Mitglied der National-Liberalen und Deutschen Volkspartei als auch des Republikanischen Richterbundes.
Die Familie Katzenstein zog zunächst nach Berlin. Nachdem die vier Kind
Text: Stadtarchiv Celle