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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0490/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2013.

 

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Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf 2013 (Stand 27.11.2012) weist ordentliche und außerordentliche Erträge in Höhe von 200.417.100 € sowie ordentliche und außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 205.938.100 € aus. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen.

 

Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Darin ist u. a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Das Niedersächsische Innenministerium hat am 23.10.2012 den 3. Nachtragshaushalt 2012 genehmigt. In seiner Genehmigungsverfügung weist das Ministerium ausdrücklich auf folgende Punkte hin:

 

Trotz einer Reduktion des Defizits im Ergebnishaushalt um rd. 5,2 Mio. € auf immer noch 8,1 Mio. € ist es weiterhin notwendig, dass die Konsolidierungsbemühungen erkennbar ausgeweitet und weitere nachhaltige Haushaltssicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die geplanten sowie die bereits umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die finanzielle Entwicklung maßgeblich zu verbessern, geschweige denn, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

 

Das Niedersächsische Innenministerium weist für zukünftige Genehmigungsverfahren bereits jetzt darauf hin, dass bei Vorlage eines inhaltlich nicht ausreichenden Haushaltssicherungskonzeptes neben einer Forderung zur Nachbesserung im laufenden Haushaltsjahr auch die Gefahr besteht, dass die Genehmigung von Kreditermächtigungen erneut unter der Bedingung der Vorlage eines ausreichenden Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt. Weiterhin könnte der Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung als insgesamt nicht vollständig angesehen werden. In der Folge würde die in § 176 Abs. 1 bestimmte Frist für den Eintritt der Genehmigungsfiktion nicht zu laufen beginnen.

 

Der Vorlage ist das Haushaltssicherungskonzept 2013 beigefügt. Diese beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2013 – 2016.

 

Die übrigen Ansatzveränderungen sind wie bisher in einer gesonderten Liste erfasst.

 

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Anlagen

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