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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0166/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

-       Die Einleitung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

-       Dem Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs.2 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 6,2 km

Größe des Plangebietes:ca. 1,5 ha

geplante Nutzungen:Flächen für Aufschüttungen

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden in der Zeit vom 19.12.2017 bis zum 19.01.2018 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

 

Die geplante Errichtung von Aufschüttflächen des Boden- und Baustoffrecyclings durch die Fa. Martens auf der Fläche in Klein Ottenhaus kann nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans erfolgen. Der Änderungsbereich liegt an der südöstlichen Grenze des Stadtgebietes im Ortsteil Altencelle. An der Westseite verläuft die Braunschweiger Heerstraße  (B  214) und an der Südseite liegt die K 50 nach Wienhausen. Das Ziel der Planung ist die Errichtung von Aufschüttflächen für unbelastete zu brechende Güter und für zu siebende Böden. Der Einsatz einer mobilen Brechanlage auf einer befestigten Aufstellfläche wird nur temporär erfolgen. Mit dem Beginn der künftigen Nutzung im Plangebiet wird der temporäre Brechbetrieb der Fa. Martens auf dem Betriebsgrundstück Braunschweiger Heerstraße 115 in der Nähe des Plangebietes zeitgleich aufgegeben.

 

Der Bebauungsplan muss aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Plangebiet derzeit Fläche für Landwirtschaft dar. Mit der 98. Änderung soll daher die Darstellung in „Fläche für Aufschüttungen“ geändert werden.

 

Die Planungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Klein Ottenhaus“ werden vom Inverstor, der Fa. Martens, parallel betrieben. Die Fläche des Plangebietes soll im Bebauungsplan als Fläche für Aufschüttungen ausgewiesen werden.

 

Das Bauleitplanverfahren wird von dem Büro Geffers aus Hannover in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt. Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch die Ingenieurgemeinschaft agwa, Hannover. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Die Anhörung des Ortsrats Altencelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

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Finanzielle Auswirkungen: personeller Betreuungsaufwand

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

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Anlagen

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