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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0258/18-4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung und fasst damit den Beitrittsbeschluss zur Genehmigung mit Teilversagung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 13.03.2019.

 

Die entsprechende Einsparung zur verminderten Kreditermächtigung im Investitionsprogramm wird in der Sitzung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.03.2019 genehmigt die Kommunalaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2019 nicht in voller Höhe, sondern lediglich bis zur Höhe von 11.336.500 € und versagt die darüber hinaus gehende Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 €. Die Leitargumentation stellt im Kern auf eine nicht gegebene, dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Celle ab. Sie setzt sich dabei mit Aspekten wie

 

  • dem weiterhin nicht erreichten Haushaltsausgleich,
  • den in der Vergangenheit angesammelten Defiziten aus Vorjahren,
  • dem Stand der Liquiditätskredite und
  • dem Stand der investiven Verschuldung

 

auseinander.

 

Es wird angemerkt, dass in den Planungsjahren 2020 und 2021 zwar sinkende Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis und im letzten Jahr des Finanzplanungszeitraums ein ausgeglichener Haushalt erwartet würden. Dabei sei allerdings zu bedenken, dass diesem die aktuell geltenden Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer zugrunde liegen, deren Gültigkeit nur bis einschließlich 2020 beschlossen worden ist. Bei Inkrafttreten der vormals geltenden Hebesätze wäre damit ein Haushaltsausgleich nicht mehr darstellbar.

 

Die Kommunalaufsicht bemängelt, dass die Stadt Celle bei der investiven Verschuldung unter den großen selbstständigen Städten mit Abstand den höchsten Schuldenstand hat, welcher den Landesdurchschnitt für Einheitsgemeinden der gleichen Größenklasse um mehr als das Doppelte übersteigt. Weil die Stadt Celle weiterhin nicht dauerhaft leistungsfähig sei, müsste eine zusätzliche Verschuldung grundsätzlich vermieden werden. Als ein vertretbares Maß an Kreditfinanzierung trotz der fehlenden Leistungsfähigkeit wird grundsätzlich eine „Nettoneuverschuldung gleich Null“ angenommen.

 

Die Kommunalaufsicht würdigt jedoch ausdrücklich positiv, dass die beabsichtigte Kreditaufnahme, die eine Nettoneuverschuldung von rd. 2,6 Mio. EUR bedingt, überwiegend der Erfüllung von Pflichtaufgaben bzw. der Gegenfinanzierung geförderter Maßnahmen dienen soll. Ein von der Aufsicht berechneter Anteil von rd. 1,4 Mio. EUR entfällt auf die Finanzierung von Maßnahmen, die dem freiwilligen Bereich zuzurechnen sind. Dieser Anteil am Gesamtkreditbedarf von rund 11,4 % ist sehr hoch. Die vorgesehene Kreditaufnahme wurde daher um die Hälfte dieses Betrages in Höhe von 700.000 € gekürzt.

 

Die Nichtgenehmigung eines Teilbetrages der Kreditaufnahme bedeutet, dass entweder Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm zu streichen sind oder – soweit alle bisherigen Maßnahmen im Investitionsprogramm erhalten bleiben sollen – alternative Finanzierungen zu finden sind. Als dritte Möglichkeit verbleibt die Untersuchung etatisierter Maßnahmen dahingehend, ob die Mittelabflüsse wie geplant erfolgen können. Aktuelle Optionen, die valide eine Verbesserung der investiven Einnahmesituation erwarten lassen, sieht die Verwaltung nicht.

 

Es ist daher darüber zu beraten, an welcher Stelle des Investitionsprogrammes 700.000 € entweder eingespart oder verschoben werden können. Eine Etatisierung in 2020 mit einer entsprechenden Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung ist bei entsprechender Korrektur an anderer Stelle möglich.

 

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