Änderungsbekanntmachung der Gemeindewahlleitung der Stadt Celle zu der Direktwahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters am 13. September 2026
Die Gemeindewahlleitung der Stadt Celle gibt gemäß §§ 45d, 45a i.V.m. § 16 Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgende Änderung der Wahlbekanntmachung vom 23.12.2025 bekannt:
Mit Beschluss vom 28. April 2026 hat der Niedersächsische Landtag die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Direktwahl geändert.
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Direktwahl endet gemäß § 45d Abs. 6 NKWG am Montag, den 06. Juli 2026 um 18.00 Uhr. Wahlvorschläge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich im Original und vollständig inklusive aller einzureichenden Anlagen bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, eingegangen sein.
Celle, den 11.05.2026
Sebastian Stottmeier
Gemeindewahlleiter