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Ausbau Wilhelm-Heinichen-Ring: 2. Bauabschnitt - Verkehrsumstellung mit Öffnung Welfenallee

Quelle: Pressestelle

CELLE. Die Bauarbeiten auf der Nordseite des Wilhelm-Heinichen-Rings sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Als Nächstes erfolgt die Verkehrsumstellung, so dass die Südseite, wo derzeit noch der Verkehr rollt, ausgebaut werden kann. Dafür ist am Donnerstag, 11.06. die Verkehrsumstellung vorgesehen. Der Verkehr auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring wird dafür auf die fertig gestellte Nordseite geleitet und dort auf den beiden Fahrspuren im Gegenverkehr geführt. Die Leitwände am Anfang und Ende der Verkehrsführung werden entsprechend angepasst und die Fahrtrichtungen in Gelb markiert. Das derzeit geltende LKW-Verbot und die dazugehörige Umleitung sowie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h bleiben bestehen. Die Anbindungen der Welfenallee und der Kortenumstraße werden wieder geöffnet und mit Bauampeln geregelt. Dies gilt auch für den Fuß/-Radverkehr der ab Vor den Fuhren bis zur Birkenstraße auf der neu ausgebauten Nebenanlage geführt wird. Die Querungsmöglichkeiten für den Fuß/-Radverkehr über den Wilhelm-Heinichen-Ring bleiben an der Birkenstraße/Am Waldfriedhof und bei der Welfenallee erhalten. Zusätzlich wird die neue Rampe bei den Gleisen auf der Nordseite zur Verfügung gestellt, um die Tangente sicher zu unterqueren. Die Buslinie 12 soll stadtauswärts ab dem 16.06. ebenfalls über die Kortenumstraße geführt werden. Stadteinwärts bleibt es bei der Route über die Fuhrberger Straße und den Heeseplatz.

Während der restlichen Bauzeit bis voraussichtlich November werden die Anbindungen vom Krähenberg und der Marienwerderallee für jeglichen Verkehr gesperrt. Damit erfolgt die Zufahrt ins Wohngebiet Krähenberg sowie zu den Einzelhändlern an der Hasenbahn über die Kortenumstraße. Um den Fuß/-Radverkehr auf der Südseite von der Baustelle abzugrenzen, ist eine Sperrung zwischen Amselstieg und der Von-Plauen-Straße vorgesehen. Die Glascontainer dort sollen in der Nähe des heutigen Standortes versetzt werden.

Für die Einsatzfahrzeuge in Notfällen ist die Befahrbarkeit während der Bauzeit sichergestellt. Fuß- und Radverkehr ist im Baustellenbereich nicht mehr möglich. Von begleitend einschränkenden Parkverbote zur Gewährleistung des Verkehrsflusses in den umliegenden Straßen und Quartieren wird vorerst abgesehen. Diese werden je nach Erfordernis nachträglich angeordnet.

Insbesondere nach der Umstellung ist in der Umgewöhnungszeit mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Baustellenbereich weiträumig zu umfahren. Entsprechende Hinweistafeln sind im Landkreis Celle und im Stadtgebiet aufgestellt. Die Stadt Celle bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um besondere Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.