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Wohnungsbauturbo

Wohnungsbauturbo kurz erklärt

Seit 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung der sog. Wohnungsbauturbo in Kraft. Mit ihm wird der Wohnungsbau beschleunigt, indem

  • Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erleichtert werden (§ 31 Abs. 3 BauGB)
  • das Abweichen vom Einfüge-Erfordernis ermöglicht wird (§ 34 Abs. 3b BauGB)
  • das Abweichen von jeglichen Vorgaben des BauGB zugunsten des Wohnungsbaus auch im Außenbereich durch § 246e BauGB zugelassen wird. Das Abweichen ist bis zum 31.12.2030 befristet.

Wohnungsbauturbo - Grundsatzbeschluss der Stadt Celle

Am 19.03.2026 hat der Rat einen Grundsatzbeschluss zum sog. Wohnungsbauturbo gefasst. In diesem werden die Grundsätze der Anwendbarkeit sowie Abschichtung der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB geregelt.

Hinweis: Auf großen Bildschirmen als Tabelle, auf Smartphones als Karten dargestellt.

Grundsätze zur Zustimmung der Gemeinde
KategorieBefreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 3 BauGB)Abweichung von Einfüge-Erfordernis (§ 34 Abs. 3b BauGB)Planersetzendes Vorhaben (§ 246e BauGB) (befristet bis 31.12.2030)
Ablehnung
  • Gebietserhaltungsanspruch ist nicht gewahrt
  • allg. Wohnungsbau in GE und GI-Gebieten
  • Aufstockungen um mehr als 2 Geschosse bzw. mehr als 7 m
  • Gebietserhaltungsanspruch ist nicht gewahrt
  • allg. Wohnungsbau in GE und GI-Gebieten
  • Aufstockungen um mehr als 2 Geschosse bzw. mehr als 7 m
  • Gesamtbauvorhaben mit mehr als 3 Hauptgebäuden bzw. mehr als 6 Wohneinheiten im Außenbereich
  • Gebietserhaltungsanspruch ist nicht gewahrt
  • allg. Wohnungsbau in GE und GI-Gebieten
  • Erschließung ist unverhältnismäßig, d.h. mehr als 50 m Zufahrt von der nächstliegenden Erschließungs­möglichkeit
  • Energieversorgung durch fossile Energieträger (Öl, Kohle, Gas)
weitere Zustimmungs­voraussetzungen
  • nur bis zu einer Gesamt-Versiegelung von 60 % (GRZ 0,6)
  • Je angefangener 150 m² zusätzlicher Überbauung (Gebäude, Nebenanlagen, Stellplätze etc.) ist ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten
  • Dachbegrünung bis zu einer Neigung von 15° mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm – (sollte eine Dachbegrünung aus technischen Gründen nicht möglich sein, sind je 10 m² Dachfläche 6 m² Grundfläche mit Hecken-, Strauch- oder Baumpflanzungen auszustatten)
  • Es sind ausreichend Einstellplätze nachzuweisen, der Bedarf wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde bestimmt
Abschichtung der Zustimmung der Gemeinde
Entscheidung durch die Verwaltung (Dezernat III) Alle Fälle mit einer Bebauung bis 20 Wohneinheiten oder eine Bebauung bis zu 5.000 m² Grundstücksfläche im Außenbereich.
Entscheidung durch den Rat In allen Fällen, in denen eine Bebauung mit mehr als 20 Wohneinheiten oder auf mehr als 5.000 m² Grundstücksfläche im Außenbereich vorgesehen wird.

Wohnungsbauturbo - Anwendung

Zunächst sollte geprüft werden, ob Ihr Vorhaben nach dem gängigem Recht genehmigt werden kann. Hierzu nutzen Sie bitte die Checkliste oder wenden Sie sich bzgl. einer Beratung an die Untere Bauaufsichtsbehörde (bauen@celle.deTelefon:+49 5141 12-6320).

Bedienung: Pfeiltasten zum Verschieben, Plus/Minus zum Zoomen, Taste 0 für Gesamtansicht. Maus: Mausrad zoomt, Ziehen verschiebt. Touch: zwei Finger zum Zoomen.

100%
Wohnungsbauturbo Ablaufdiagramm Flussdiagramm vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Wohnungsbauturbo Ablaufdiagramm ✓ Bedingung erfüllt ✗ Bedingung nicht erfüllt Bauberatung und/oder Bauvoranfrage allgemeines Bauantragsverfahren Baugenehmigung ggfs. ergänzt durch städtebaul. Vertrag keine Baugenehmigung Bauturbo kommt evtl. in Frage --> Einreichung Bauantrag Vorgaben aus Grundsatzbeschluss müssen erfüllt werden keine Baugenehmigung Beteiligung der Fachbehörden Zustimmung der Gemeinde (Frist mind. 3 Monate) Baugenehmigung ggfs. ergänzt durch städtebaul. Vertrag keine Baugenehmigung keine Baugenehmigung

Hinweis: Diese Grafik wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Wichtige Hinweise:

  • Die Anwendbarkeit des Bauturbos kann nur bei Einreichung eines Bauantrags nicht bei einer Bauvoranfrage geprüft werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Zustimmung der Gemeinde und damit auch kein Anspruch auf Genehmigung
  • Notwendige Gutachten z. B. strategische Umweltprüfung, Schallschutzgutachten u. ä. gehen zu Lasten des Bauherren
  • Das oben aufgeführt Schema bildet den Standardfall ab. Jedes Vorhaben im Bauturbo ist jedoch als Einzelfall zu prüfen und daher werden Abweichungen von diesem Schema nicht unüblich sein.
  • Die Frist zur Zustimmung der Gemeinde von 3 Monaten ist gesetzlich vorgegeben, diese Frist startet nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Beteiligung der Fachbehörden (dies kann ggfs. weitere Unterlagen/Gutachten erforderlich machen).