Wohnungsbauturbo
Wohnungsbauturbo kurz erklärt
Seit 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung der sog. Wohnungsbauturbo in Kraft. Mit ihm wird der Wohnungsbau beschleunigt, indem
- Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erleichtert werden (§ 31 Abs. 3 BauGB)
- das Abweichen vom Einfüge-Erfordernis ermöglicht wird (§ 34 Abs. 3b BauGB)
- das Abweichen von jeglichen Vorgaben des BauGB zugunsten des Wohnungsbaus auch im Außenbereich durch § 246e BauGB zugelassen wird. Das Abweichen ist bis zum 31.12.2030 befristet.
Wohnungsbauturbo - Grundsatzbeschluss der Stadt Celle
Am 19.03.2026 hat der Rat einen Grundsatzbeschluss zum sog. Wohnungsbauturbo gefasst. In diesem werden die Grundsätze der Anwendbarkeit sowie Abschichtung der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB geregelt.
Hinweis: Auf großen Bildschirmen als Tabelle, auf Smartphones als Karten dargestellt.
| Kategorie | Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 3 BauGB) | Abweichung von Einfüge-Erfordernis (§ 34 Abs. 3b BauGB) | Planersetzendes Vorhaben (§ 246e BauGB) (befristet bis 31.12.2030) |
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| Ablehnung |
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| weitere Zustimmungsvoraussetzungen |
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| Entscheidung durch die Verwaltung (Dezernat III) | Alle Fälle mit einer Bebauung bis 20 Wohneinheiten oder eine Bebauung bis zu 5.000 m² Grundstücksfläche im Außenbereich. |
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| Entscheidung durch den Rat | In allen Fällen, in denen eine Bebauung mit mehr als 20 Wohneinheiten oder auf mehr als 5.000 m² Grundstücksfläche im Außenbereich vorgesehen wird. |
Wohnungsbauturbo - Anwendung
Zunächst sollte geprüft werden, ob Ihr Vorhaben nach dem gängigem Recht genehmigt werden kann. Hierzu nutzen Sie bitte die Checkliste oder wenden Sie sich bzgl. einer Beratung an die Untere Bauaufsichtsbehörde (bauen@celle.de; Telefon:+49 5141 12-6320).
Bedienung: Pfeiltasten zum Verschieben, Plus/Minus zum Zoomen, Taste 0 für Gesamtansicht. Maus: Mausrad zoomt, Ziehen verschiebt. Touch: zwei Finger zum Zoomen.
Hinweis: Diese Grafik wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Wichtige Hinweise:
- Die Anwendbarkeit des Bauturbos kann nur bei Einreichung eines Bauantrags nicht bei einer Bauvoranfrage geprüft werden.
- Es besteht kein Anspruch auf die Zustimmung der Gemeinde und damit auch kein Anspruch auf Genehmigung
- Notwendige Gutachten z. B. strategische Umweltprüfung, Schallschutzgutachten u. ä. gehen zu Lasten des Bauherren
- Das oben aufgeführt Schema bildet den Standardfall ab. Jedes Vorhaben im Bauturbo ist jedoch als Einzelfall zu prüfen und daher werden Abweichungen von diesem Schema nicht unüblich sein.
- Die Frist zur Zustimmung der Gemeinde von 3 Monaten ist gesetzlich vorgegeben, diese Frist startet nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Beteiligung der Fachbehörden (dies kann ggfs. weitere Unterlagen/Gutachten erforderlich machen).